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Regionales-Meinung | Überregional
Aufwiegelung

Der ORF hetzt mit Falschinformationen die Bevölkerung auf


von woho

Dieses Wochenende haben wir ständig in den ORF Nachrichten gehört: "ab Sonntag muss jedes Telefongespräch und jede E-Mail für 6 Monate gespeichert werden."(z.B.: http://orf.at/stories/2112902/) So tönte es zu jeder vollen Stunde im Radio, und am Abend sogar im Fernsehn. Ein ganz normaler Vorgang: die größte Medienorgel des Landes, finanziert durch unser aller Gebühren, hat uns lediglich über ein neues Gesetz informiert. Irgenwelche Zweifel?

Jetzt überlegt wohl jeder, was er demnächst am Telefon sagt. Wird ja schließlich aufgezeichnet. Und die Liebeserklärung in der E-Mail an die heimliche Freundin, die lassen wir wohl auch lieber weg. Wird ja alles gespeichert! Irgendwelche Zweifel?

Die ersten Zweifel befallen jene Österreicher, die zufällig einen EDV Techniker im Bekanntenkreis haben. Da kommen dann Meldungen wie: "Sämtliche Speicherkapazitäten (Festplatten, Datenbänder, USB-Sticks...) in Österreich reichen nicht aus, um alle Telefongespräche und E-Mails auch nur ein paar Stunden aufzuzeichnen." Also was jetzt?

Tatsächlich hat der ORF in den letzten Tagen eine glatte Falschinformation verbreitet. Gespeichert werden lediglich VERBINDUNGSDATEN, also wer mit wem wann wie lange telefoniert oder E-Mails schickt. Den Inhalt dieser Verbindung - also das Gespräch oder die Mail selbst - kann und will niemand aufzeichnen. Das wäre nämlich ein klarer Bruch des Briefgeheimisses, und somit ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte jeden Bürgers.

Bleibt die Frage: warum verbreitet der ORF so hartnäckig offensichtliche Falschinformation?
Wie bereits dargelegt, werden die Verbindungsdaten von Telefon- und Internetprovidern schon immer gespeichert, alleine schon zum Zweck der Abrechnung. Das neue Gesetz regelt somit einen Wildwuchs, bei dem Fachleute schon immer ein wenig Bauchweh hatten. Dagegen hetzen nun die Journalisten des ORF. Sie informieren nicht, sondern machen Politik. Und sie hetzen gleichzeitig die Bevölkerung gegen das neue Gesetz und seinen Ursprung (EU Kommission) auf. Das erfüllt den Tatbestand der Aufwiegelung.

(Diesen Artikel hat auch Dr. Andreas Unterberger als Gastbeitrag in seinem Blog übernommen.)

 

Quelle: woho, erschienen am 1.4.2012
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