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EU-Internetsteuer trifft vor allem US-Anbieter

Kommission bringt Vorschläge zur Besteuerung von Downloads ein

Brüssel - Die Europäische Kommission hat am Mittwoch einen Gesetzesvorschlag zur Besteuerung von Internet-Dienstleistungen vorgelegt. Ein Punkt betrifft dabei den Internet-Handel mit dem Ausland. Die EU schlägt vor, dass sich Web-Firmen mit Firmensitz im Ausland künftig registrieren lassen müssen, wenn sie in der EU Geschäfte machen wollen. Registrierte Firmen müssen dann in einem EU-Land ihrer Wahl die Mehrwertsteuer entrichten. Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 100.000 Euro sind von dieser Regelung ausgenommen. Der Gesetzesvorschlag im Originaltext: http://www.europa.eu.int/comm/taxation_customs/proposals/taxation/com349_2000/com2000_349de.pdf

Die Kommission will auch elektronische Informationsdienste und das Bezahlfernsehen besteuern. Binnenmarkt-Kommissar Frits Bolkestein erklärte, mit dem Vorschlag soll Ungleichheit im Wettbewerb zwischen Firmen mit Sitz in der EU und Unternehmen aus Drittstaaten wie den USA abgebaut werden. Derzeit gehen die Finanzämter meist leer aus, wenn Kunden innerhalb der EU Musik oder Software aus dem Internet herunterladen. Dies galt vor allem für Geschäfte mit den USA, wo die Internet-Branche besonders stark vertreten ist. (Siehe auch pte-Meldungen http://www.pressetext.at/show.pl.cgi?pta=000603013 und http://www.pressetext.at/show.pl.cgi?pta=000208023 )

Die ausländischen Unternehmen können jedoch Steuervorteile nutzen, da das jeweilige Abgabe-Land ausgewählt werden kann und die Mehrwertsteuer in den 15 EU-Ländern zwischen 15 und 25% liegt. Bei Geschäften mit Firmen muss dagegen das Unternehmen die Steuer dort entrichten, wo es registriert ist. Damit gilt dort das Bestimmungslandprinzip, nach dem der Käufer die Steuer entrichten muss.

Keine neuen Regeln soll es für Geschäfte geben, bei denen Produkte über das Internet bestellt und anschließend konventionell - also etwa auf dem Postweg - an die Kunden ausgeliefert werden. Dort sollen die für den Versandhandel bereits geltenden Mehrwertsteuerregeln greifen. Bei Lieferungen von EU-Internetfirmen an Kunden in Drittstaaten entfalle in der EU keine Mehrwertsteuer, erklärte die Kommission weiter. Laut Bolkestein handle es sich bei den Plänen um keine neue Internetsteuer. Dennoch stieß der Vorschlag im Vorfeld wegen der unterschiedlichen Höhe der Mehrwertsteuer auf heftige Kritik und rechtliche Bedenken. (handelsblatt)

 

Quelle: Pressetext Austria, erschienen am 8.6.2000
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