Brüssel - Die Europäische Kommission hat am
Mittwoch einen Gesetzesvorschlag zur Besteuerung von
Internet-Dienstleistungen vorgelegt. Ein Punkt betrifft dabei den
Internet-Handel mit dem Ausland. Die EU schlägt vor, dass sich Web-Firmen
mit Firmensitz im Ausland künftig registrieren lassen müssen, wenn sie in
der EU Geschäfte machen wollen. Registrierte Firmen müssen dann in einem
EU-Land ihrer Wahl die Mehrwertsteuer entrichten. Unternehmen mit einem
Jahresumsatz unter 100.000 Euro sind von dieser Regelung ausgenommen. Der
Gesetzesvorschlag im Originaltext:
http://www.europa.eu.int/comm/taxation_customs/proposals/taxation/com349_2000/com2000_349de.pdf
Die Kommission will auch elektronische Informationsdienste und das
Bezahlfernsehen besteuern. Binnenmarkt-Kommissar Frits Bolkestein erklärte,
mit dem Vorschlag soll Ungleichheit im Wettbewerb zwischen Firmen mit Sitz
in der EU und Unternehmen aus Drittstaaten wie den USA abgebaut werden.
Derzeit gehen die Finanzämter meist leer aus, wenn Kunden innerhalb der EU
Musik oder Software aus dem Internet herunterladen. Dies galt vor allem für
Geschäfte mit den USA, wo die Internet-Branche besonders stark vertreten
ist. (Siehe auch pte-Meldungen
http://www.pressetext.at/show.pl.cgi?pta=000603013 und
http://www.pressetext.at/show.pl.cgi?pta=000208023 )
Die ausländischen Unternehmen können jedoch Steuervorteile nutzen, da das
jeweilige Abgabe-Land ausgewählt werden kann und die Mehrwertsteuer in den
15 EU-Ländern zwischen 15 und 25% liegt. Bei Geschäften mit Firmen muss
dagegen das Unternehmen die Steuer dort entrichten, wo es registriert ist.
Damit gilt dort das Bestimmungslandprinzip, nach dem der Käufer die Steuer
entrichten muss.
Keine neuen Regeln soll es für Geschäfte geben, bei denen Produkte über das
Internet bestellt und anschließend konventionell - also etwa auf dem Postweg
- an die Kunden ausgeliefert werden. Dort sollen die für den Versandhandel
bereits geltenden Mehrwertsteuerregeln greifen. Bei Lieferungen von
EU-Internetfirmen an Kunden in Drittstaaten entfalle in der EU keine
Mehrwertsteuer, erklärte die Kommission weiter. Laut Bolkestein handle es
sich bei den Plänen um keine neue Internetsteuer. Dennoch stieß der
Vorschlag im Vorfeld wegen der unterschiedlichen Höhe der Mehrwertsteuer auf
heftige Kritik und rechtliche Bedenken. (handelsblatt)