Zürich - In der Schweiz muss sich erstmals ein
Vertreiber von Bauanleitungen für Computerviren vor Gericht verantworten.
Nach einem Bericht des Züricher "Tagesanzeigers" http://tages-anzeiger.ch
hatte der Mann im Jahr 1996 über 3000 CDs der amerikanischen Group 42
importiert, um diese in Europa zu verkaufen. Die Gruppe machte sich Anfang
der 90er-Jahre einen Namen in der Hackerszene und verbreitete ihr Wissen
über Viren, trojanische Pferde und das Knacken von Passwörtern im Internet
und auf CD-ROM.
Ein Mitarbeiter des Bundesamtes für Informatik erstattete gegen den
Importeur nun Anzeige wegen "Datenbeschädigung". Die Anzeige stützte sich
auf den Artikel 144 des Schweizer Strafgesetzbuchs. Dieser stellt nicht nur,
wie in Österreich, tatsächliche Zerstörung oder Beeinflussung elektronischer
Daten, sondern auch das Herstellen, Anpreisen oder Inverkehrbringen von
Programmen, mit denen Daten zerstört werden können, unter Strafe. Die
Zürcher Bezirksanwaltschaft beantragte 10.000 Franken (rund 88.000
Schilling) Busse.
Der Angeklagte, der für mehrere Banken und Telekommunikationsunternehmen als
Sicherheitsberater arbeitet, ist sich hingegen keiner Schuld bewusst. "Ich
habe nichts Verbotenes getan. Auf der CD befinden sich keine Viren.
Informationen über deren Programmierung müssen aber frei zugänglich sein,
damit man sich überhaupt gegen sie wehren kann." Darüber hinaus sei ein
Virus lediglich "ein Programm, das sich selbst vervielfältigt. Das ist
nichts Illegales. Ob etwas damit beschädigt wird, hängt vom konkreten
Einsatz ab", so der Beschuldigte. Sollte sein Mandant verurteilt werden,
befürchtet sein Verteidiger weitreichende Folgen: Als nächstes müssten
"zahlreiche Professoren zur Rechenschaft gezogen werden, die an
Universitäten das Programmieren von Viren demonstrieren." Er plädierte auf
Freispruch. (heise)