Achtung: die ReSI Plattform wurde mit Ende 2018 geschlossen. Hier klicken fuer mehr Informationen.

    Diese Seite dient nur mehr als Archiv für die Beitraege die in den letzten 22 Jahren gesammelt wurden.


ReSI Regionales Informationssystem
 NACHRICHTEN

ReSI Startseite
Regionales
Vermischtes
Leute
Sport
Kino
Was ist los?
Wirtschaft

Umwelt

Meist Gelesen
Meist Kommentiert
Meist Bewertet

Alte und neue News
im Archiv suchen.

 SERVICES

Aktuelles Wetter
Livebilder

 VEREIN ReSI

Infos über ReSI

  WICHTIGE LINKS

Wirtschaft
Tourismus
Vereine
Kultur


Mediathek
Nachhaltigkeit

Mitfahrbörse
fahrgemeinsam.at

Computer/Telekommunikation
Schweiz: Anklage wegen Handel mit Viren-Bausatz

Angeklagter: Information zur Programmierung von Viren muss frei zugänglich sein

Zürich - In der Schweiz muss sich erstmals ein Vertreiber von Bauanleitungen für Computerviren vor Gericht verantworten. Nach einem Bericht des Züricher "Tagesanzeigers" http://tages-anzeiger.ch hatte der Mann im Jahr 1996 über 3000 CDs der amerikanischen Group 42 importiert, um diese in Europa zu verkaufen. Die Gruppe machte sich Anfang der 90er-Jahre einen Namen in der Hackerszene und verbreitete ihr Wissen über Viren, trojanische Pferde und das Knacken von Passwörtern im Internet und auf CD-ROM.

Ein Mitarbeiter des Bundesamtes für Informatik erstattete gegen den Importeur nun Anzeige wegen "Datenbeschädigung". Die Anzeige stützte sich auf den Artikel 144 des Schweizer Strafgesetzbuchs. Dieser stellt nicht nur, wie in Österreich, tatsächliche Zerstörung oder Beeinflussung elektronischer Daten, sondern auch das Herstellen, Anpreisen oder Inverkehrbringen von Programmen, mit denen Daten zerstört werden können, unter Strafe. Die Zürcher Bezirksanwaltschaft beantragte 10.000 Franken (rund 88.000 Schilling) Busse.

Der Angeklagte, der für mehrere Banken und Telekommunikationsunternehmen als Sicherheitsberater arbeitet, ist sich hingegen keiner Schuld bewusst. "Ich habe nichts Verbotenes getan. Auf der CD befinden sich keine Viren. Informationen über deren Programmierung müssen aber frei zugänglich sein, damit man sich überhaupt gegen sie wehren kann." Darüber hinaus sei ein Virus lediglich "ein Programm, das sich selbst vervielfältigt. Das ist nichts Illegales. Ob etwas damit beschädigt wird, hängt vom konkreten Einsatz ab", so der Beschuldigte. Sollte sein Mandant verurteilt werden, befürchtet sein Verteidiger weitreichende Folgen: Als nächstes müssten "zahlreiche Professoren zur Rechenschaft gezogen werden, die an Universitäten das Programmieren von Viren demonstrieren." Er plädierte auf Freispruch. (heise)

 

Quelle: Pressetext Austria, erschienen am 12.6.2000
Der Artikel wurde 218 mal gelesen   


SCHLAGZEILEN

 

© Regionales Informationssystem www.ReSI.at, ZVR-Zahl: 555296147