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TKC rät zur Vorsicht beim Telefonierren

Gewisse Nummern auch nach Entbündelung nur über Telekom Austria erreichbar

Wien - Die Österreichische Gesellschaft für Telekommunikationsregulierung, Telekom Control (TKC) http://www.tkc.at , weist darauf hin, dass sich Festnetz-Kunden bei der Wahl eines privaten Anbieters genau überlegen sollen, welche Leistungen und Dienste sie in Anspruch nehmen wollen. Mit dem Vertragsabschluss treten für die Endkunden oft technische und rechtliche Folgen ein, die auf den ersten Blick nicht bedacht wurden. Manche Gespräche zu gewissen Rufnummern könnten nicht über privaten Anbieter geführt werden.

Bei so genannten Call by Call Gesprächen (Verbindungsnetzbetreiberauswahl) wählt sich der Kunde über eine bestimmte Nummer (Verbindungsnetzbetreiberkennzahl), eine vierstellige Ziffernkombination , zum privaten Netzbetreiber ein. Gespräche zu bestimmten Rufnummern, wie z.B. jene zu Mehrwertdiensten wie 0900/, können auf Grund rechtlicher und technischer Bestimmungen nur über den Betreiber abgewickelt werden, dem das Netz gehört (in den meisten Fällen die Telekom Austria). Daher scheinen diese Gespräche trotz Verwendung eines privaten Anbieters auf der Rechnung der Telekom auf. Dasselbe gilt für Telefonate im Ortsnetz, wenn der Kunde nach Eingabe der Verbindungsnetzbetreiberkennzahl das Wählen der Ortskennzahl vergisst.

Bei der Wahl eines Anbieters mit eigener, entbündelter Teilnehmeranschlussleitung sind Call by Call Gespräche nicht mehr möglich. Alle Telefonate werden dann ausschließlich über das Netz des privaten Anbieters geführt. Es könne durchaus sein, so die Telekom Control, dass der Zugang zu bestimmten Rufnummern nicht mehr im bisher gewohnten Umfang gewährleistet sei. Auserdem sei die Vertragsauflösung mit einem privaten Netzanbieter meist mit erheblichen Kosten und Aufwand verbunden, gibt die TKC zu bedenken.

 

Quelle: Pressetext Austria, erschienen am 17.7.2000
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