Wien - Die Österreichische Gesellschaft für
Telekommunikationsregulierung, Telekom Control (TKC) http://www.tkc.at ,
weist darauf hin, dass sich Festnetz-Kunden bei der Wahl eines privaten
Anbieters genau überlegen sollen, welche Leistungen und Dienste sie in
Anspruch nehmen wollen. Mit dem Vertragsabschluss treten für die Endkunden
oft technische und rechtliche Folgen ein, die auf den ersten Blick nicht
bedacht wurden. Manche Gespräche zu gewissen Rufnummern könnten nicht über
privaten Anbieter geführt werden.
Bei so genannten Call by Call Gesprächen (Verbindungsnetzbetreiberauswahl)
wählt sich der Kunde über eine bestimmte Nummer
(Verbindungsnetzbetreiberkennzahl), eine vierstellige Ziffernkombination ,
zum privaten Netzbetreiber ein. Gespräche zu bestimmten Rufnummern, wie z.B.
jene zu Mehrwertdiensten wie 0900/, können auf Grund rechtlicher und
technischer Bestimmungen nur über den Betreiber abgewickelt werden, dem das
Netz gehört (in den meisten Fällen die Telekom Austria). Daher scheinen
diese Gespräche trotz Verwendung eines privaten Anbieters auf der Rechnung
der Telekom auf. Dasselbe gilt für Telefonate im Ortsnetz, wenn der Kunde
nach Eingabe der Verbindungsnetzbetreiberkennzahl das Wählen der
Ortskennzahl vergisst.
Bei der Wahl eines Anbieters mit eigener, entbündelter
Teilnehmeranschlussleitung sind Call by Call Gespräche nicht mehr möglich.
Alle Telefonate werden dann ausschließlich über das Netz des privaten
Anbieters geführt. Es könne durchaus sein, so die Telekom Control, dass der
Zugang zu bestimmten Rufnummern nicht mehr im bisher gewohnten Umfang
gewährleistet sei. Auserdem sei die Vertragsauflösung mit einem privaten
Netzanbieter meist mit erheblichen Kosten und Aufwand verbunden, gibt die
TKC zu bedenken.