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EU-Parlament billigt Online-Signatur

Experten erwarten eine Erleichterung bei Internet-Geschäften

Brüssel - Elektronische Unterschriften sollen in den EU-Staaten künftig grundsätzlich anerkannt und auch als Beweismittel vor Gericht verwendet werden können. Das sieht ein Richtlinienentwurf vor, der vom EU-Parlament in abschließender Lesung gebilligt worden ist.

Der Text kann nun vom EU-Ministerrat formell abgesegnet werden. Ziel ist es, EU-weite Rahmenbedingungen für digitale Signaturen zu schaffen und damit bestehende Hürden im elektronischen Geschäftsverkehr zu beseitigen. So sind einheitliche Mindestregelungen für die Haftung von "Zertifizierungsdienste-Anbietern" - die die Authenzität elektronischer Signaturen gewährleisten - vorgesehen. Die einzelnen Unionsländer können allerdings selbst die Rechtsgebiete bestimmen, in denen elektronische Dokumente und Unterschriften verwendet werden dürfen.

Mögliche Einsatzgebiete für elektronische Unterschriften sind der Dokumentenversand im elektronischen Behördenverkehr, elektronische Steuererklärungen, Online-Banking, Telemedizin und Vertragsübermittlungen. Urheber und Unverfälschtheit eines über das Internet verschickten Dokuments können mit der digitalen Signatur zuverlässig festgestellt werden; bereits minimale Änderungen etwa eines Kommazeichens werden erkennbar.

 

Quelle: Pressetext Austria, erschienen am 1.11.1999
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