Brüssel - Elektronische Unterschriften sollen
in den EU-Staaten künftig grundsätzlich anerkannt und auch als Beweismittel
vor Gericht verwendet werden können. Das sieht ein Richtlinienentwurf vor,
der vom EU-Parlament in abschließender Lesung gebilligt worden ist.
Der Text kann nun vom EU-Ministerrat formell abgesegnet werden. Ziel ist es,
EU-weite Rahmenbedingungen für digitale Signaturen zu schaffen und damit
bestehende Hürden im elektronischen Geschäftsverkehr zu beseitigen. So sind
einheitliche Mindestregelungen für die Haftung von
"Zertifizierungsdienste-Anbietern" - die die Authenzität elektronischer
Signaturen gewährleisten - vorgesehen. Die einzelnen Unionsländer können
allerdings selbst die Rechtsgebiete bestimmen, in denen elektronische
Dokumente und Unterschriften verwendet werden dürfen.
Mögliche Einsatzgebiete für elektronische Unterschriften sind der
Dokumentenversand im elektronischen Behördenverkehr, elektronische
Steuererklärungen, Online-Banking, Telemedizin und Vertragsübermittlungen.
Urheber und Unverfälschtheit eines über das Internet verschickten Dokuments
können mit der digitalen Signatur zuverlässig festgestellt werden; bereits
minimale Änderungen etwa eines Kommazeichens werden erkennbar.