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Filmindustrie siegt in DVD-Prozess

DVD-Kopierschutz-Crack DeCSS darf nicht mehr online verbreitet werden

Wichtiger Etappensieg der Filmindustrie in der Auseinandersetzung um den DVD-Kopierschutz-Crack DeCSS:

Ein Bezirksgericht in New York hat gestern entschieden, dass Eric Corley, Herausgeber der Hacker-Zeitschrift und - Website 2600.com, DeCSS nicht mehr auf seiner Site verbreiten darf.

Corley wurde von Richter Lewis Kaplan auch angewiesen, Links zu Sites zu löschen, die DeCSS zugänglich machen.

DeCSS macht den Kopierschutz von DVDs [Digital Versatile Discs] unwirksam. Das Programm entstand rund um die Versuche einer weltweit verstreuten Gruppe von Programmierern, DVD-Player auch unter Linux zum Laufen zu bringen . Der verlorene Prozess aus der Sicht von 2600

Prozess mit Signalwirkung Der Richter entschied damit zugunsten der klagenden "Motion Picture Association of America" [MPAA], der acht Hollywood-Studios, darunter Universal, Paramount, Disney und Time Warner angehören.

Laut den Klägern verletzt das Zur-Verfügung-Stellen der Software den "Digital Millennium Copyright Act" [DMCA]. DeCSS sei ein Piracy-Tool und damit eine Gefahr für die Urheberrechte der Filmindustrie.

Laut den Anwälten von Eric Corley ist DeCSS kein Piracy-Tool, sondern ganz einfach eine Möglichkeit für Linux-User, DVD-Filme, die sie bereits besitzen, auf ihren Computern ansehen zu können. Sie plädieren, dass der DMCA keinesfalls so ausgelegt werden dürfe, dass dadurch Software, die einen legalen Zweck verfolge, verboten wird.

Außerdem vertreten sie die Auffassung, dass ein Verbot der Software dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung widerspreche. Die Anwälte von Corley haben bereits angekündigt, gegen das Urteil zu berufen.

Corley vs. MPAA als Präzedenzfall Der gerichtlichen Auseinandersetzung Corley vs. MPAA wird ähnlich wie dem Napster-Prozess eine Signalwirkung auf den Stellenwert des herkömmlichen Urheberrechts im Internet zugemessen. Die Kosten für Corleys Verteidigung werden von der "Electronic Frontier Foundation" [EFF] übernommen, die wie Corley durch die Klage das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gefährdet sieht. Bereits im Januar hatte ein New Yorker Gericht einem Antrag der MPAA stattgegeben und drei US- Websites untersagt, DeCSS weiterhin im Netz anzubieten.

 

Quelle: quintessenz.at - Mailingliste q/depesche, erschienen am 19.8.2000
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