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US-Bundesrichter: Microsoft ist Monopol

Washington D.C. - In einer Vorentscheidung im Kartellprozess gegen Microsoft http://www.microsoft.com hat das Softwareunternehmen am Freitag eine Niederlage erlitten. Ein US-Bundesrichter entschied in Washington, dass Microsoft in der Branche eine Monopolstellung einnimmt und den Verbrauchern damit schadet. Das Urteil in der Frage, ob Microsoft im Umgang mit Konkurrenten und Kunden gegen Wettbewerbsgesetze verstoßen hat, wird bis Ende des Jahres erwartet. Das Softwareunternehmen muss nun möglicherweise mit erheblichen Sanktionen rechnen.

"Microsoft hat gezeigt, dass es seine ungeheure Marktmacht und immensen Profite einsetzen wird, um jeder Firma zu schaden, die darauf besteht, Initiativen voranzutreiben, die den Wettbewerb gegen eines der Stammprodukte von Microsoft verstärken könnten", schrieb Richter Thomas Penfield Jackson in seiner 207 Seiten umfassenden Begründung. Die Marktstellung des Unternehmens sei so groß, dass es die Preise für das Betriebssystem Windows habe bestimmen können. "Einige Neuerungen, die den Verbrauchern wirklich nützen würden, kommen nur aus dem Grund nicht auf den Markt, weil sie nicht im Interesse Microsofts liegen."

Microsoft bezeichnete die Entscheidung Jacksons als lediglich "ersten Schritt in einem andauernden Prozess, wobei noch viele Schritte ausstehen". Das Unternehmen sei zuversichtlich, dass das amerikanische Rechtssystem letztlich die Position von Microsoft unterstütze und anerkenne, dass die Haltung der Firma den Verbrauchern genützt habe. Firmenchef Gates erklärte, Microsoft werde sich weiter darauf konzentrieren, gute Software-Produkte herzustellen. Er äußerte zugleich seine Bereitschaft, zu einer Einigung zu gelangen.

Justizministerin Janet Reno sprach in einer ersten Stellungnahme von einem "großen Tag für die Verbraucher". Das über die Einhaltung des freien Wettbewerbs wachende US-Justizministerium http://www.usdoj.gov/ wirft Microsoft vor, die marktbeherrschende Stellung seines Betriebssystems Windows in unlauterer Weise genutzt zu haben, um Konkurrenten zu verdrängen. Die Klage wurde im Mai 1998 vom Justizministerium und 19 US-Staaten eingereicht. Die Regierung wandte sieben Millionen Dollar dafür auf.

Im äußersten Fall könnte Richter Jackson eine Aufteilung des Konzerns anordnen - nach dem Vorbild der Teilung des Telefongiganten AT&T im Jahr 1984 wird laut über mehrere "Baby-Microsofts" nachgedacht, die sich unabhängig voneinander den Geschäften mit Windows, Office-Anwendungen oder Multimedia-Techniken widmen könnten. Der Richter könnte Microsoft auch verpflichten, Konkurrenten den Verkauf und die Verbesserung des Betriebssystems Windows zu gestatten.

Die Microsoft-Anwälte haben zuletzt immer wieder auf die rasanten Entwicklungen in der Branche hingewiesen. Veränderungen wie der Verkauf von Computern mit vorinstalliertem Linux zeigten, dass der Markt funktioniere und dass die Vorwürfe gegen Microsoft falsch seien. Der Wettbewerb ist nach Ansicht von Microsoft so lebendig, dass ein Richterspruch völlig unnötig ist. Es wird erwartet, dass sich Microsoft an das Oberste Gericht wendet. Eine endgültige Entscheidung kann damit noch Jahre dauern. Eine außergerichtliche Einigung gilt als unwahrscheinlich.

 

Quelle: Pressetext Austria, erschienen am 8.11.1999
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