New York - Die Zeit im Internet vergeht nicht
nur sprichwörtlich und subjektiv schneller als in der Wirklichkeit, sondern
läuft jetzt auch amtlich flotter als die "reale" Zeit. Ein New Yorker
Gericht hat das anlässlich eines Arbeitsrechts-Prozesses festgestellt. In
dem Verfahren ging es um die Sperrklausel, die üblicherweise in
Arbeitsverträgen für die Anstellung in Konkurrenz-Unternehmen nach einer
Kündigung auf ein Jahr festgelegt ist.
Das Gericht entschied nun, dass diese Klausel (von einem Jahr) bei
Internet-Unternehmen unannehmbar ist, weil dort Innovationen und
Insider-Wissen sehr viel kürzer ihre Gültigkeit behalten würden. Die übliche
Ein-Jahresklausel ist laut dem Urteil zu lang, für die "Dynamik und das
Fehlen geographischer Grenzen" in der Netz-Wirtschaft.
In dem Prozess EarthWeb Inc. http://www.earthweb.com gegen Mark Schlack hat
Richter William H. Pauley III des District Court Manhattan entschieden, dass
Schlack trotz der Sperr-Klausel in seinem Vertrag beim EarthWeb-Konkurrenten
ITworld.com arbeiten darf. http://www.itworld.com