Wien - Die Zusammenschaltungsentgelte für
Gespräche vom Festnetz ins Mobilnetz (Interconnection-Fees) werden
schrittweise abgesenkt. Dies entschied die Telekom-Control-Kommission (TKC)
http://www.tkc.at in einem aktuellen Streitschlichtungsverfahren zwischen
UTA http://www.uta.at und Mobilkom Austria http://www.mobilkom.at . Wegen
des Diskriminierungsverbotes muss die Mobilkom allen Festnetzbetreibern, die
Gespräche ins Netz der Mobilkom weiterleiten, die Absenkung der Entgelte in
gleicher Weise anbieten.
Bis zum 31. Dezember 1999 haben alle Festnetzbetreiber 2,20 Schilling an die
Mobilkom zu entrichten, zwischen 1. Jänner und 31. März 2000 2 Schilling und
ab 1. April 2000 1,90 Schilling. Die Anordnung der
Telekom-Control-Kommission ist bis zum 31. Dezember 2000 befristet. Die
Mobilfunkbetreiber max.mobil und One sind von der Regelung nicht betroffen.
Die im Verfahren beigezogenen Gutachter hatten für einen effizienten
Mobilfunkbetreiber Kosten für die Zusammenschaltung von 1,90 Schilling
errechnet. Um einen plötzlichen Eingriff zu vermeiden und um den Betreibern
Anpassungsmöglichkeiten zu eröffnen, hat die TKC von einer schlagartigen
Senkung der derzeit verlangten Zusammenschaltungsentgelte abgesehen und eine
schrittweise Heranführung an die kostenorientierten Entgelte festgelegt. Mit
der Reduktion der Zusammenschaltungsentgelte wird im ersten Quartal des
nächsten Jahres auch eine deutliche Absenkung der Endkundentarife für Anrufe
in Mobilnetze zu erwarten sein.