Brüssel - Basierend auf der e-Europe Initiative
der Europäischen Union hat die Kommission einen Vorschlag für eine
Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung der
Top Level Domain ".eu" ausgearbeitet.
Die Kommission erwartet, dass die Verordnung bis Juni 2001 vom Parlament
und dem Ministerrat beschlossen wird. Danach wird sie eine
Registrierungsstelle (Registry) bestimmen, welche mit der Internetbehörde
ICANN entsprechende Verträge abschließen wird. Nachdem die Registry auch
technisch aufgebaut ist, könnte der Betrieb Anfang 2002 aufgenommen
werden.
Alle Fragen hinsichtlich der Entwicklung von Verfahren zur Beilegung von
Domainstreitigkeiten (ADR - Adresse Dispute Resolution) werden von der
Kommission geregelt. Ebenso die Bestimmungen zur Vermeidung
missbräuchlicher Registrierungen von .eu Domains (Cybersquatting bzw.
Domain-Grabbing).
Die Einführung von Untergruppen zur .eu Domain (z.b. .press.eu, .co.eu,
so genannten Second Level Domains) wird von der Registrierunsstelle
festgelegt werden. Die Anfangsphase der Registrierung (Sun Rise Period)
wird Bestimmungen enthalten, welche eine geregelte Einführung der .eu
Domain gewährleisten soll. Diese Bestimmungen werden auch von der
Registrierungsstelle festgelegt werden. Sowohl die Registry als auch der
Domaininhaber werden ihren Sitz innerhalb der EU haben müssen.