Los Angeles - Ansprüche auf Domainnamen im
Bereich der Top-Level-Domains com, net, org können in Zukunft bei
außergerichtlichen Schiedstellen geltend gemacht werden. Die Internet
Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), die für das
internationale Domainmanagement zuständige Non-Profit-Organisation,
verabschiedete dazu auf ihrer ersten Jahrestagung in Los Angeles eine
"Uniform Dispute Resolution Policy".
http://www.icann.org/udrp/udrp-rules-24oct99.htm
Ab Dezember können sich Markeninhaber an von der ICANN akkreditierte
Schiedsstellen wenden, wenn eine registrierte Domain mit ihrem Markennamen
identisch ist oder ihm "in verwirrender Weise ähnelt". Die Kosten für die
Verfahren, denen sich alle Kunden der ICANN-Registrare bei der Registrierung
vertraglich unterwerfen, liegen zwischen 1.700 und 2.500 Dollar. Sie müssen
in der Regel vom Antragsteller bezahlt werden, es sei denn der beklagte
Domaininhaber wünscht eine Erweiterung des Schlichter-Panels.
Ein bis drei Schlichter prüfen dann innerhalb von 20 Tagen, ob die Domain
nur für einen gezielten Weiterverkauf, zur Blockierung der Konkurrenz oder
zur Nutzung der fremden Marke für eigene Zwecke registriert wurde. Die
jetzige Entscheidung schütze die Inhaber von Markenrechten im Netz über
Gebühr, klagten die ICANN-Vertreter der Nicht-kommerziellen Domaininhaber in
einer Stellungnahme. Der neue ICANN-Vizepräsident, Louis Touton, sprach
dagegen davon, dass die Inhaber von Markenrechten sehr viel weitergehende
Regelungen gefordert hätten.
Viele Fragen würden allerdings weiterhin zu Gericht gehen, schätzt Touton.
Denn der Rechtsweg steht den Beteiligten auch nach dem Schiedsspruch offen.
Innerhalb von zehn Tagen nach der Entscheidung können die Parteien Klage
einreichen. Erst dann setzt der ICANN-Registrar die Entscheidung um – etwa
durch die Löschung der Domain. Nützlich ist dieses Verfahren vor allem dann,
wenn Registry, Registrar und Kläger aus verschiedenen Ländern kommen. In
diesen Fällen könnten Antragsteller von den kurzen Fristen profitieren.