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Schiedsverfahren für Domain-Streitigkeiten

ICANN prüft Ansprüche an Internetnamen außergerichtlich

Los Angeles - Ansprüche auf Domainnamen im Bereich der Top-Level-Domains com, net, org können in Zukunft bei außergerichtlichen Schiedstellen geltend gemacht werden. Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), die für das internationale Domainmanagement zuständige Non-Profit-Organisation, verabschiedete dazu auf ihrer ersten Jahrestagung in Los Angeles eine "Uniform Dispute Resolution Policy". http://www.icann.org/udrp/udrp-rules-24oct99.htm

Ab Dezember können sich Markeninhaber an von der ICANN akkreditierte Schiedsstellen wenden, wenn eine registrierte Domain mit ihrem Markennamen identisch ist oder ihm "in verwirrender Weise ähnelt". Die Kosten für die Verfahren, denen sich alle Kunden der ICANN-Registrare bei der Registrierung vertraglich unterwerfen, liegen zwischen 1.700 und 2.500 Dollar. Sie müssen in der Regel vom Antragsteller bezahlt werden, es sei denn der beklagte Domaininhaber wünscht eine Erweiterung des Schlichter-Panels.

Ein bis drei Schlichter prüfen dann innerhalb von 20 Tagen, ob die Domain nur für einen gezielten Weiterverkauf, zur Blockierung der Konkurrenz oder zur Nutzung der fremden Marke für eigene Zwecke registriert wurde. Die jetzige Entscheidung schütze die Inhaber von Markenrechten im Netz über Gebühr, klagten die ICANN-Vertreter der Nicht-kommerziellen Domaininhaber in einer Stellungnahme. Der neue ICANN-Vizepräsident, Louis Touton, sprach dagegen davon, dass die Inhaber von Markenrechten sehr viel weitergehende Regelungen gefordert hätten.

Viele Fragen würden allerdings weiterhin zu Gericht gehen, schätzt Touton. Denn der Rechtsweg steht den Beteiligten auch nach dem Schiedsspruch offen. Innerhalb von zehn Tagen nach der Entscheidung können die Parteien Klage einreichen. Erst dann setzt der ICANN-Registrar die Entscheidung um – etwa durch die Löschung der Domain. Nützlich ist dieses Verfahren vor allem dann, wenn Registry, Registrar und Kläger aus verschiedenen Ländern kommen. In diesen Fällen könnten Antragsteller von den kurzen Fristen profitieren.

 

Quelle: Pressetext Austria, erschienen am 20.11.1999
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