Zum Entwurf einer neuen Überwachungsverordnung [ÜVO],
der auf massive Kritik seitens der Wirtschafts- und
Arbeiterkammer sowie der Telekom-Industrie gestoßen ist,
liegt eine Reaktion aus dem Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie [BMVIT] vor.
Wie es in einem Schreiben aus dem Kabinett von
Bundesministerin Monika Forstinger [FPÖ] heißt, sei "der
Vorwurf des 'schlampigen Umgangs mit dem Rechtsstaat'",
den User-Groups und Datenschützer erhoben haben,
"keinesfalls an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation
und Technologie" zu richten.
Katalog technischer Kriterien "Allenfalls" sei dieser Vorwurf
"an die die Überwachungen durchführenden
Bundesministerien für Inneres und für Justiz" zu richten. Das
BMVIT sei "lediglich dazu berufen, einen Katalog technischer
Kriterien zu erstellen, denen Geräte zu entsprechen haben".
"Internet-Provider in der Regel nicht betroffen"
Was die als unklar kritisierten Passagen des Entwurfs
betrifft, ob auch Internet-Provider verpflichtet sind, ihre Netze
technisch auf die Überwachung vorzubereiten so ist das
BMVIT folgender Meinung:
Zu den Betreibern von Telekommunikationseinrichtungen
seien "in der Regel Internet Service Provider nicht zu
rechnen, da diese lediglich Telekommunikationsdienste
wiederverkaufen" würden.
TCP/IP-Überwachung ungelöst Der momentane gültige
Standard ES 201 671 V 1.1.1. des European Telecom
Standards Institute [ETSI - siehe Links weiter unten] zur
Überwachung von Telekommunikation beinhaltet noch keine
technische Lösung zum Abfangen des TCP/IP-Verkehrs. Die
Arbeitsgruppe "Lawful Interception" arbeitet allerdings mit
Hochdruck daran, auch Internet-Verkehr in ES 201 671 zu
integrieren.
Wie weniger offiziell aus dem Verkehrsministerium zu
erfahren war, hält sich dort die Freude an der von der großen
Koalition ererbten Überwachungsverordnung generell in sehr
engen Grenzen.
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http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=62308