Wien - Das wird noch bei vielen Patienten
für Wut und Empörung sorgen. In der letzten ASVG-Novelle hat die
Regierung beschlossen, Großpackungen aus dem sogenannten
Erstattungskodex, der Liste der von den Krankenkassen bezahlten
Medikamente, zu streichen. Im Gesetzestext heißt es dazu wörtlich:
ASVG § 351c (4): "Bei Arzneispezialitäten, die vornehmlich der
Behandlung von Akutkrankheiten dienen, ist nur jene Packungsgröße (in
den Erstattungskodex, Anm.) aufzunehmen, deren Inhalt für die Behandlung
des Regelfalles ausreicht. Bei Arzneispezialitäten, die der Behandlung
von chronischen Krankheiten dienen, ist eine Packungsgröße zur
Anbehandlung oder Erprobung (Kleinpackung) und eine zweite Packungsgröße
für die medikamentöse Versorgung für die Dauer eines Monates
aufzunehmen."
Im Klartext bedeutet das: Packungsgrößen, die über einen Monatsbedarf
hinausgehen, sind nicht mehr im Erstattungskodex und werden somit auch
nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt. "Für chronisch Kranke ist das
ein Schlag ins Gesicht", ist Hubert Dreßler, Präsident des
Branchenverbands Pharmig, empört. "Wenn Großpackungen nicht mehr von der
Kasse bezahlt werden, bleibt den Pharma-Firmen gar nichts anders übrig,
als die Großpackungen aufzulassen."
Tatsächlich werden chronisch kranke Patienten wie beispielsweise
Herzinfarkt-, Schlaganfall- oder Krebspatienten für ihre Medikamente
künftig ungleich tiefer in die Tasche greifen müssen als bisher: Bei
einer Drei-Monats-Therapie werden sie statt bisher 4,35 Euro künftig
eine Rezeptgebühr von 13,05 Euro entrichten müssen. Bei einer
Behandlung, die ein ganzes Jahr lang dauert, sind künftig 52,20 Euro
fällig statt bisher 17,40 Euro. Huber Dreßler: "Einmal mehr wird
Gesundheitspolitik auf dem Rücken der Ärmsten gemacht, das dürfen wir
nicht zulassen. Ich appelliere an die verantwortlichen Politiker, die
Konsequenzen ihres Handelns zu überdenken und dieses Gesetz im Zuge der
nächsten ASVG-Novelle umgehend zu ändern."