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Novelle des Ökostromgesetzes erntet harsche Kritik

Erzeuger pochen auf Fortsetzung der begonnenen Energiewende


Kritik von Ökostromexperten an geplanter Novelle
Wien - Eine von den Regierungsparteien vorgeschlagene Novelle des Ökostromgesetzes sorgt weiterhin für Unmut. Nachdem die Novelle vor gut einem Jahr von SPÖ-Vorsitzendem Alfred Gusenbauer noch als "ökologisch unverantwortlich und wirtschaftspolitisch falsch" kritisiert worden war, signalisiert die SPÖ nach Nachverhandlungen auf Sozialpartner-Ebene nun erstmals Zustimmung. Diese ist notwendig, da aufgrund zahlreicher enthaltener Verfassungsbestimmungen für den Beschluss im Parlament eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist. In einer gemeinsamen Pressekonferenz kritisierten Ökostromerzeuger die für den 25. November vorgesehene Absegnung heute, Montag, heftig. Die neue Regelung sei unausgereift und in entscheidenden Punkten europarechtlich unzulässig.

"Im Vergleich zu der vor einem Jahr vorgelegten Novelle sehen wir keinerlei Verbesserungen beim neuen Entwurf", kritisiert Stefan Hantsch, Geschäftsführer der IG Windkraft http://www.igwindkraft.at im Gespräch mit pressetext. Gemeinsam mit Vertretern der Kleinwasserkraft Österreich, dem Biomasseverband sowie der Eurosolar Austria appelliert er an die Sozialdemokraten, der "unausgereiften und rückwärtsgewandten Novelle jetzt nicht überhastet zuzustimmen". Mit vergleichbarem Mittelaufwand, wie er jetzt im Novellenentwurf vorgesehen ist, könne deutlich mehr Ökostrom ausgebaut werden als vorgesehen, so Hantsch, der ein dementsprechendes Konzept dazu präsentierte.

Hantsch vermisst im Ökostromgesetz sowohl Zielsetzungen für sonstigen Ökostrom (Wind, Biomasse, Photovoltaik, Geothermie) und Kleinwasserkraft und kritisiert gleichzeitig, dass Teile der in der Novelle vorgesehenen Investitionsförderungen europarechtlich unzulässig seien. Er bezieht sich dabei auf die ins Auge gefassten Fördermaßnahmen von maximal zehn Prozent für mittlere Wasserkraft (10 bis 20 MW), die nach EU-Recht als staatliche Umweltschutzbeihilfe unzulässig sind, da Beihilfen nur für Wasserkraftwerke bis zehn MW vorgesehen sind. Die Ökostromexperten befürchten, dass die neue Förderungslage zu Lasten der bestehenden Kleinwasserkraftwerke geht.

"Gerade in Zeiten, wo steigende Energiepreise immer deutlicher machen, dass die fossilen Energien zur Neige gehen und eine neue Renaissance der Atomkraft droht, darf Österreich nicht die Bremse bei heimischem Strom aus Biomasse, Wind, Kleinwasserkraft, Sonne und Geothermie ziehen", meint Josef Plank, Geschäftsführer des österreichischen Biomasseverbandes. Die geplante neue Förderung von großen fossilen Kraftwerken bis zu 2.000 MW unter dem Titel "Ökostromgesetz" sei abzulehnen, so Plank. Vorbildlich sei in diesem Zusammenhang das deutsche Gesetz für Erneuerbare Energien. "Es ist EU-rechtskonform und bietet der Wirtschaft Investitionssicherheit. Unsere Politiker von Schwarz und Rot sollten ihre Köpfe über die Grenze heben und die dortige Erfolgsstory nachmachen", pflichtet ihm Fritz Binder-Krieglstein, Vorstandsmitglied von Eurosolar Austria, bei.

 

Quelle: Pressetext Austria, erschienen am 15.1.2006
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