Wien - Die Österreichische Gesellschaft für
Datenschutz (Arge Daten) http://www.argedaten.at rät Privat- wie
Firmen-Kunden von der Inanspruchnahme von "friendfinder", einem neuen,
privaten "Fahndungsdienst" des Mobilkom-Anbieters max.mobil
http://www.max.at , ab. "Außer für Paranoiker, Spanner und
Privat-Sheriffs" gebe es für den Dienst, der eine Ortung von
Handybenützern bis auf wenige Meter vorsieht, keinen ernsthaften Bedarf,
kritisierte die Arge Daten heute, Dienstag, in einer Aussendung.
max.mobil-Sprecherin Manuela Bruck wies die Vorwürfe der Arge Daten
gegenüber pte zurück und bezeichnete den "friendfinder" als Fun- und
Freizeit-Applikation, die eine "mehrfach gesicherte Sache ist."
Der Einsatz von "friendfinder" bedarf der Zustimmung der
max.mobil-Kunden, die eine Überwachung entweder im Einzelfall oder
generell bestimmten Personen ("white-list") erlauben sollen. Besonders
die generelle Überwachungserlaubnis stellt für Arge-Daten-Obmann Hans G.
Zeger einen massiven Eingriff in die Privatsphäre dar. In vielen Fällen
würden Handys nicht nur vom Inhaber des Anschlusses, sondern etwa im
Rahmen von Partner-, Familien- und Business-Aktionen auch von anderen
Personen benutzt. "In diesen Fällen werden nichtsahnende Handybenützer
überwacht", so Zeger, der sich neben rechtlichen Problemen auch negative
psychologische und soziale Effekte erwartet. "Handybenützer werden sich
verstärkt rechtfertigen müssen, wenn sie sich nicht von ihren Parntnern,
Vorgesetzten oder Eltern überwachen lassen wollen."
"Das Aufspüren von Personen mit eingeschalteten Handys ist eine
GSM-Funktion, die bisher nur zum Auffinden von Schwerverbrechern benutzt
wurde", kritisiert Zeger die Präsentation einer Überwachungsfunktion als
Kundenservice. Die Mobiltelefonanbieter hätten in der Vergangenheit immer
wieder betont, dass diese Ortsfeststellung schwierig und teuer sei und
daher eigentlich nicht gewünscht werde. Angesichts drastisch fallender
Preise der Grunddienstleistungen und einem schwachem M-Commerce-Geschäft
würden die Mobil-Telekoms versuchen, durch bedenkliche
Überwachungsdienste neue Umsätze zu generieren.
Unternehmen, die den "friendfinder"-Dienst ohne Wissen eines Mitarbeiters
einsetzen und auf Grund der dadurch erhaltenen Daten negative
Konsequenzen gegenüber diesem ziehen, verletzen laut Arge Daten die
Geheimhaltung. Dies könne mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahnet
werden. Die Arge Daten erwartet, dass max.mobil den
"friendfinder"-Service nach einer neuerlichen Prüfung nicht auf den Markt
bringen wird.
max.mobil-Sprecherin Bruck meinte, für den betrieblichen Einsatz des
"friendfinder" bedürfe es einer genauen Betriebsvereinbarung. Für die
missbräuchliche Verwendung der Applikation könne das
Mobilfunk-Unternehmen nicht verantwortlich gemacht werden. Generell sei
der "friendfinder" eine "Freundes-Applikation", die auch jederzeit wieder
ausgeschaltet werden könne.