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Arge Daten warnt vor "Fahndungsdienst" von max.mobil

Datenschützer wittern massiven Eingriff in die Privatsphäre

Wien - Die Österreichische Gesellschaft für Datenschutz (Arge Daten) http://www.argedaten.at rät Privat- wie Firmen-Kunden von der Inanspruchnahme von "friendfinder", einem neuen, privaten "Fahndungsdienst" des Mobilkom-Anbieters max.mobil http://www.max.at , ab. "Außer für Paranoiker, Spanner und Privat-Sheriffs" gebe es für den Dienst, der eine Ortung von Handybenützern bis auf wenige Meter vorsieht, keinen ernsthaften Bedarf, kritisierte die Arge Daten heute, Dienstag, in einer Aussendung. max.mobil-Sprecherin Manuela Bruck wies die Vorwürfe der Arge Daten gegenüber pte zurück und bezeichnete den "friendfinder" als Fun- und Freizeit-Applikation, die eine "mehrfach gesicherte Sache ist."

Der Einsatz von "friendfinder" bedarf der Zustimmung der max.mobil-Kunden, die eine Überwachung entweder im Einzelfall oder generell bestimmten Personen ("white-list") erlauben sollen. Besonders die generelle Überwachungserlaubnis stellt für Arge-Daten-Obmann Hans G. Zeger einen massiven Eingriff in die Privatsphäre dar. In vielen Fällen würden Handys nicht nur vom Inhaber des Anschlusses, sondern etwa im Rahmen von Partner-, Familien- und Business-Aktionen auch von anderen Personen benutzt. "In diesen Fällen werden nichtsahnende Handybenützer überwacht", so Zeger, der sich neben rechtlichen Problemen auch negative psychologische und soziale Effekte erwartet. "Handybenützer werden sich verstärkt rechtfertigen müssen, wenn sie sich nicht von ihren Parntnern, Vorgesetzten oder Eltern überwachen lassen wollen."

"Das Aufspüren von Personen mit eingeschalteten Handys ist eine GSM-Funktion, die bisher nur zum Auffinden von Schwerverbrechern benutzt wurde", kritisiert Zeger die Präsentation einer Überwachungsfunktion als Kundenservice. Die Mobiltelefonanbieter hätten in der Vergangenheit immer wieder betont, dass diese Ortsfeststellung schwierig und teuer sei und daher eigentlich nicht gewünscht werde. Angesichts drastisch fallender Preise der Grunddienstleistungen und einem schwachem M-Commerce-Geschäft würden die Mobil-Telekoms versuchen, durch bedenkliche Überwachungsdienste neue Umsätze zu generieren.

Unternehmen, die den "friendfinder"-Dienst ohne Wissen eines Mitarbeiters einsetzen und auf Grund der dadurch erhaltenen Daten negative Konsequenzen gegenüber diesem ziehen, verletzen laut Arge Daten die Geheimhaltung. Dies könne mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahnet werden. Die Arge Daten erwartet, dass max.mobil den "friendfinder"-Service nach einer neuerlichen Prüfung nicht auf den Markt bringen wird.

max.mobil-Sprecherin Bruck meinte, für den betrieblichen Einsatz des "friendfinder" bedürfe es einer genauen Betriebsvereinbarung. Für die missbräuchliche Verwendung der Applikation könne das Mobilfunk-Unternehmen nicht verantwortlich gemacht werden. Generell sei der "friendfinder" eine "Freundes-Applikation", die auch jederzeit wieder ausgeschaltet werden könne.

 

Quelle: Pressetext Austria, erschienen am 6.6.2001
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