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Umwelt/Gesundheit/Bildung/Forschung | Überregional
EU-Kommission spricht sich erstmals gegen Gentech-Anbau aus

Greenpeace und GLOBAL2000 begrüßen Vorstoß der EU-Generaldirektion Umwelt

>Wien/Brüssel - Die EU-Generaldirektion Umwelt hat krzlich vorgeschlagen, dass den beiden Gentech-Maissorten Bt11(Syngenta) und 1507 (Pioneer/Dupont) die Zulassung für den Anbau in der EU verweigert wird. Damit erfüllt die EU-Kommission erstmals die gesetzlichen EU-Vorgaben bei Gentech-Zulassungen, die die Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips sowie eine umfassende Risikoabschätzung verlangen, berichten die beiden Umweltorganisationen Greenpeace http://www.greenpeace.at und GLOBAL2000 http://www.global2000.at .

"Offensichtlich haben schwerwiegende wissenschaftliche Unsicherheiten über die Auswirkungen von Gen-Mais auf die Umwelt die Kommission zu dieser Aussage bewogen", erklärt Jens Karg, Gentechnik-Experte von GLOBAL2000 gegenüber pressetext. Karg sieht das Handeln der EU-Kommission als bedeutendes Ereignis. "Bisher sind zum Anbau in der EU nur die beiden genetisch veränderten Maissorten MON810 und T25 zugelassen", so der Experte. "Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wenn es wissenschaftliche Unklarheiten bezüglich der Sicherheit von Gentech-Pflanzen gibt, sollte die EU in Zukunft immer das Vorsorgeprinzip anwenden, das auch in der EU-Umweltgesetzgebung festgeschrieben ist", meint Karg. Ähnlich reagiert der Greenpeace-Gentechnik-Sprecher Steffen Nichtenberger: "Die EU-Generaldirektion Umwelt trifft ihre Entscheidung erstmals aufgrund von wissenschaftlichen Beweisen, die zeigen, dass der Anbau beider Gentech-Pflanzen zu schweren Umweltschäden führen kann."

Der Hintergrund zu den Gentech-Maissorten sei allerdings sehr brisant, wie Karg gegenüber pressetext meinte. Beide von der Kommission abgelehnten Gentech-Maissorten produzieren unterschiedliche Arten des Insektengiftes Bacillus Thurigensis (kurz Bt), das bestimmte Schädlinge abwehren soll. "Die Gentech-Pflanzen stehen aber im Verdacht, auch für nützliche Insekten wie etwa Schmetterlinge schädlich zu sein und zudem negative Langzeitauswirkungen auf die Anbauböden zu haben." Möglicherweise habe dieses Verbot nun auch Auswirkungen auf den bereits zugelassenen MON810, der ebenfalls Bt produziert. "Zahlreiche Untersuchungen haben gezeigt, dass die Auswirkungen von Bt-Mais nicht vorhersehbar sind und der potenziell entstehende Schaden größer ist als bisher geglaubt", erklärt Karg. Eine Studie komme zum Ergebnis, dass Bt-Pflanzen schwere Schäden in aquatischen Ökosystemen anrichten können, da Pollen und Ernteabfälle der Pflanzen giftig für dort vorkommende Lebensformen sein können.

Ein weiteres Problem ergebe sich auch daraus, dass die Menge an Bt-Gift, die diese Pflanzen produzieren, stark schwankt. Diese Schwankung zeige sich abhängig vom Anbauort, ist aber auch bei Pflanzen, die nebeneinander auf demselben Feld stehen, zu beobachten. Die Ursache dafür ist unbekannt. Hier drängt sich die Frage auf, ob die Umweltauswirkungen von Bt-Giften derzeit überhaupt abgeschätzt werden können. "Es ist uns zu Ohren gekommen, dass Frankreich in nächster Zukunft ein Importverbot des MON810 verhängen wird", meint Karg.

"Der Vorstoß der EU-Kommission stellt sich außerdem auch gegen die Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA, die bisher die Unbedenklichkeit der zugelassenen Sorten garantiert hat", so Karg. Die EFSA war es auch, die das Gentechnik-Verbot in Oberösterreich für nicht gerechtfertigt gehalten habe. Das Argument sei im Jahr 2003 gewesen, dass die vorgelegten Beweismittel "keine neuen wissenschaftlichen Nachweise" für eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt enthalten hätten. Dieser Ansicht schloss sich daraufhin auch die EU-Kommission an. "Die nunmehrige Verweigerung der Zulassung spiegelt die lückenhafte Information über die Langzeitauswirkungen auf die Umwelt wider", meint Karg. Die EU hatte im WTO-Gentechnik-Streitfall bereits damit argumentiert, dass Bt-Pflanzen aufgrund der lückenhaften Informationen derzeit nicht angebaut werden sollten.

"Der Vorschlag der Generaldirektion Umwelt wird mit hoher Wahrscheinlichkeit von wirtschafts- und handelsfreundlichen Kommissaren bekämpft werden. Das wiederum wäre eine unverblümte Verletzung gültiger gesetzlicher EU-Anforderungen im speziellen des Vorsorgeprinzips, einem der Eckpfeiler der Umweltgesetzgebung der EU", so Karg abschließend im pressetext-Interview.

 

Quelle: Pressetext Austria, erschienen am 22.12.2007
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