Berlin (pte/22.12.2007/13:40) - In Zeiten restriktiver Copyrightbestimmungen und illegalem Filesharing hat sich das Onlineportal "Giveaway of the day" http://de.giveawayoftheday.com dem Ziel verschrieben, seinen Homepage-Besuchern verschiedene Applikationen kostenlos und vor allem legal anzubieten. User können die Programme in uneingeschränkter Vollversion gratis herunterladen. Das Angebot wechselt im 24-Stunden-Rhythmus. Zu finden ist meist Software aus kleinen Entwicklerschmieden, es handelt sich um nützliche Computer-Tools, die den PC-Alltag mehr oder weniger effizienter gestalten können. In der Rubrik "Game Giveaway of the day" ist jeden Tag ein neues PC-Spiel zu finden.
Diese Softwareentwicklungen sind meist nur gegen Bezahlung zu bekommen oder es stehen Trial-Versionen auf den Webseiten der Hersteller zur Verfügung. "Wir jedoch bieten jeden Tag einen Softwaretitel als Giveaway des Tages an", heißt es auf der Homepage. "Die Software ist 24 Stunden lang für den Download verfügbar und absolut kostenlos. Kein Trial, keine eingeschränkte Version, sondern ein legal registriertes, voll funktionsfähiges Programm", so die Betreiber des Portals. Das Portal selbst zahlt laut eigenen Angaben eine Giveaway-Lizenz an die Hersteller der Software. Um Missbrauch auszuschließen, muss der User vor dem ersten Gratis-Download ein Verifikationsprogramm herunterladen und ausführen.
Ihr Angebot sehen die Seitenbetreiber als Win-Win-Situation für alle Beteiligten. So hat der User die Möglichkeit, günstig an legale Software zu kommen und sie zu testen. Die Entwickler wiederum profitieren davon, dass sie im Umfeld des kostenlosen Downloadangebots für weitere Produkte aus ihrem Unternehmen werben können. Detaillierte Produktbeschreibungen und weitere Informationen begleiten jedes Giveaway-Angebot. User können eine getestete Software auf dem Portal auch umgehend bewerten. Die Rezensionen zu den entsprechenden Applikationen bleiben nach Ende des Gratis-Downloads auf der Webseite. Somit soll im Lauf der Zeit ein umfangreiches Archiv an Software samt Bewertung entstehen.