Münster - Der Abschluss von
Versicherungsverträgen übers Internet wird nach Ansicht von Medienexperten
auch künftig juristisch zweifelhaft bleiben. Solange es keinen glaubhaften
Ersatz für die Dauerhaftigkeit von Papier gebe, sei die rechtliche
Verbindlichkeit digitaler Verträge unklar, meinte der Direktor des
Institutes für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der
Universität Münster, Thomas Hoeren, am Samstag auf einer
Versicherungstagung.
Der entscheidende Punkt bei digitalen Vertragsabschlüssen bleibe die
Beweisfrage. Elektronische Texte sind leicht zu manipulieren und deshalb für
den Kunden kaum bindend", sagte Hoeren. Auch die digitale Signatur, die die
Identität eines Nutzers über Codes feststelle, löse das Problem nicht. Die
hohen Sicherheitsanforderungen bei der Vergabe der persönlichen
Zahlenkombinationen machten das Verfahren für den Kunden zu teuer. Zumindest
bei einfachen Verträgen sollten die Versicherungen deshalb auf ein
qualifiziertes Zertifikat verzichten.
Kaum Schwierigkeiten bestehen nach Ansicht von Horen hingegen beim
Verbraucherschutz und dem eigentlichen Vertragsabschluss. Mit dem Erlass
neuer Richtlinien durch die Kommission der Europäischen Union im kommenden
Jahr werde dieser Bereich juristisch geregelt. Auf dem von der Universität
veranstalteten Münsterischen Versicherungstag werden alljährlich
betriebswirtschaftliche und juristische Aspekte des Versicherungswesens
erörtert.