ÖGB – Infoabend zum Thema Erbrecht

Der Infoabend des ÖGB Rohrbach mit dem Thema “Erbrecht“ am 31.10.2008 in der Arbeiterkammer Rohrbach fand großes Interesse
Foto: ÖGB Rohrbach
ROHRBACH: Rohrbach: Knapp 100 gespannte ArbeitnehmerInnen waren gekommen.
Die beiden Notare aus Rohrbach Dr. Paul Neundlinger und Mag. Ralph Öller versuchten dem Publikum auf verständliche Art das schwierige Thema “Erbrecht“ näher zu bringen. Interessant waren auch die Informationen wie man ein Testament verfasst und worauf man alles achten sollte. Auch Rechte und Pflichten einer Lebensgemeinschaft wurde erläutert und besonders darauf hervorgehoben, dass es für den Lebenspartner keinen Anspruch auf Erbschaft gibt, wenn kein Testament besteht.
Jeder Mensch kann infolge Krankheit, Unfall oder hohen Alters in die Situation kommen, nicht mehr im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte zu sein. Rationales Handeln, persönliche Sicherheit und der Umgang mit Geld können in diesem Zustand so stark beeinträchtigt sein, dass es sinnvoll erscheint, eine Person des Vertrauens, d.h. einen persönlichen Sachwalter zu haben. Dies kann eine Vertrauensperson aus dem persönlichen Umfeld sein oder ein vom zuständigen Gericht zu bestellender Sachwalter.
Wichtig ist es, schon vor Herrschaftsverlust über die eigenen Sinne einen Sachwalter zu bestimmen. Dies kann mittels Vorsorgevollmacht geschehen. Für gravierende Punkte in der Vorsorgevollmacht, wie z.B. Einwilligung in schwerwiegende medizinische Behandlungen oder dauerhafte Veränderung des Wohnortes, besteht die Verpflichtung nach einer rechtlichen Belehrung durch einen Rechtsanwalt oder einen Notar. Ihre Vorsorgevollmacht können Sie beim Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registrieren lassen.
Die beiden Notare wiesen auch darauf hin, dass die Erstberatung bei einem Notar in OÖ gratis ist.
Der ÖGB Rohrbach hofft mit diesem Infoabend das Interesse der KollegInnen für weitere Veranstaltungen geweckt zu haben.
Quelle: ÖGB Rohrbach - Franz Rauscher, erschienen am 4.11.2008
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