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AKW Mohovce 3,4: Kein akzeptabler UVP-Start!

Global 2000 und Wiener Umweltanwaltschaft präsentieren neue Studie zu EU-Vorschriften bei UVP-Verfahren und europäischen good practice Beispielen

Wien - Anlässlich des Beginns des grenzüberschreitenden Umwelt­verträglichkeits­prüfungsverfahren zum Ausbau des slowakischen Atomkraftwerk Mochovce um zwei weitere Reaktorblöcke präsentieren die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 und die Wiener Umweltanwaltschaft eine Studie zu UVP-Verfahren bei Atomanlagen.

Patricia Lorenz, Antiatomsprecherin GLOBAL 2000: „Die erste Durchsicht der Mochovce-Unterlagen zeigt klar: Das ist kein akzeptabler Start für das UVP-Verfahren. Die Unterlagen sind unvollständig und die Informationen dürftig bis missverständlich. Unsere Studie „Good Practice bei grenzüberschreitenden UVP- Verfahren für Atomkraftwerke“ zeigt, dass es besser gemacht werden kann und muss. Die Slowakei muss hier dringend nachbessern. Es ist Aufgabe der Bundesregierung, diese Verbesserungen mit Nachdruck einzufordern. Wir brauchen eine UVP, die ihren Namen verdient hat!“

David Reinberger von der Wiener Umweltanwaltschaft stellt klar: „Für die Stadt Wien wird Mochovce 3, 4 der wichtigste Teil der Antiatomarbeit der nächsten Monate sein. Denn durch den Ausbau des AKW Mochovce vergrößert sich das atomare Risiko für die Bürgerinnen und Bürger Wiens dramatisch. Alle BürgerInnen Wiens soll es daher ermöglicht werden, ihre Einwendungen gegen dieses Risikoprojekt möglichst einfach zu machen. Wir werden auch darauf beharren, dass diese UVP im vollen Umfang durchgeführt wird und nicht zur Schein-UVP verkommt.“

Bevor in der EU eine Nuklearanlage eine Baugenehmigung erhält, hat ein abgeschlossenes UVP-Verfahren vorzuliegen, wobei dies auch für Projektänderungen bei bereits existierenden Anlagen gilt. Darüber hinaus haben Staaten, die potentiell von diesen Anlagen und ihren Folgen beeinträchtigt werden könnten, das Recht sich an einem UVP-Prozess gemäß ESPOO-Konvention zu beteiligen. Eine weitere Rechtsgrundlage ist die Aarhus- Konvention über den Zugang zu Umweltinformationen. Die heute veröffentlichte Studie von GLOBAL 2000 und Wiener Umweltanwaltschaft gibt einerseits einen Überblick über die geltenden gesetzlichen Vorschriften für UVPs als auch über Good Practice Beispiele bei vergleichbaren Projekten. In der Auswertung kommt die Studie zu dem Schluss, dass bei UVP-Verfahren meist eine echte Alternativenprüfung fehlt, der konkrete Reaktortyp nicht genannt wird und auch die Darstellung schwerer Unfälle meist fehlt, wodurch eine Prüfung der Umweltauswirkungen unmöglich ist.

WEITERE INFORMATIONEN:
GLOBAL 2000 Presse: Ruth Schöffl, Tel.: 0699/14 2000 19 und Lydia Matzka-Saboi,
Tel.: 0699/14 2000 26, E-Mail: presse@global2000.at
GLOBAL 2000 Anti-Atom-Expertin: Patricia Lorenz, Tel.: 0676/44 642 54

 

Quelle: GLOBAL 2000, erschienen am 13.3.2009
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