Wien - Anlässlich des Beginns des
grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren zum
Ausbau des slowakischen Atomkraftwerk Mochovce um zwei weitere
Reaktorblöcke präsentieren die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000
und die Wiener Umweltanwaltschaft eine Studie zu UVP-Verfahren bei
Atomanlagen.
Patricia Lorenz, Antiatomsprecherin GLOBAL 2000: „Die erste
Durchsicht der Mochovce-Unterlagen zeigt klar: Das ist kein
akzeptabler Start für das UVP-Verfahren. Die Unterlagen sind
unvollständig und die Informationen dürftig bis missverständlich.
Unsere Studie „Good Practice bei grenzüberschreitenden UVP- Verfahren
für Atomkraftwerke“ zeigt, dass es besser gemacht werden kann und
muss. Die Slowakei muss hier dringend nachbessern. Es ist Aufgabe der
Bundesregierung, diese Verbesserungen mit Nachdruck einzufordern. Wir
brauchen eine UVP, die ihren Namen verdient hat!“
David Reinberger von der Wiener Umweltanwaltschaft stellt klar: „Für
die Stadt Wien wird Mochovce 3, 4 der wichtigste Teil der
Antiatomarbeit der nächsten Monate sein. Denn durch den Ausbau des
AKW Mochovce vergrößert sich das atomare Risiko für die Bürgerinnen
und Bürger Wiens dramatisch. Alle BürgerInnen Wiens soll es daher
ermöglicht werden, ihre Einwendungen gegen dieses Risikoprojekt
möglichst einfach zu machen. Wir werden auch darauf beharren, dass
diese UVP im vollen Umfang durchgeführt wird und nicht zur Schein-UVP
verkommt.“
Bevor in der EU eine Nuklearanlage eine Baugenehmigung erhält, hat
ein abgeschlossenes UVP-Verfahren vorzuliegen, wobei dies auch für
Projektänderungen bei bereits existierenden Anlagen gilt. Darüber
hinaus haben Staaten, die potentiell von diesen Anlagen und ihren
Folgen beeinträchtigt werden könnten, das Recht sich an einem
UVP-Prozess gemäß ESPOO-Konvention zu beteiligen. Eine weitere
Rechtsgrundlage ist die Aarhus- Konvention über den Zugang zu
Umweltinformationen. Die heute veröffentlichte Studie von GLOBAL 2000
und Wiener Umweltanwaltschaft gibt einerseits einen Überblick über die
geltenden gesetzlichen Vorschriften für UVPs als auch über Good
Practice Beispiele bei vergleichbaren Projekten. In der Auswertung
kommt die Studie zu dem Schluss, dass bei UVP-Verfahren meist eine
echte Alternativenprüfung fehlt, der konkrete Reaktortyp nicht
genannt wird und auch die Darstellung schwerer Unfälle meist fehlt,
wodurch eine Prüfung der Umweltauswirkungen unmöglich ist.
WEITERE INFORMATIONEN:
GLOBAL 2000 Presse: Ruth Schöffl, Tel.: 0699/14 2000 19 und Lydia
Matzka-Saboi,
Tel.: 0699/14 2000 26, E-Mail: presse@global2000.at
GLOBAL 2000 Anti-Atom-Expertin: Patricia Lorenz, Tel.: 0676/44 642 54