Die Kennzeichnung der Hunde muss vom Hundhalter spätestens bis 31. Dezember 2009 durchgeführt werden
Chippflicht für alle Hunde ab 2010
Foto: pixelio.de | Siegbert Pinger
HOERBICH. Gemäß dem aktuellen Tierschutzgesetz müssen alle Hunde mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchip gekennzeichnet werden. Die auf dem Chip gespeicherten Informationen über den Hundehalter sowie den Hund werden auf http://www.animaldata.com und http://www.petcard.at gespeichert.
Wird ein entlaufener Hund aufgegriffen, können die gespeicherten Daten mit einem Lesegerät abgerufen und so der Hundehalter leicht ermittelt werden. Die Kennzeichnung der Hunde muss vom Hundhalter spätestens bis 31. Dezember 2009 durchgeführt werden. Die Kennzeichnung wird von Tierärzten auf Kosten des Hundehalters durchgeführt. Im Falle der Nicht-Kennzeichung drohen hohe Geldstrafen von bis zu 3.750 Euro.