Die Förderaktion 2013 verläuft anders als alle bisherigen Photovoltaik-Förderaktionen.
Für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen bis zur
Obergrenze von 5 kWpeak gilt die Förderpauschale
von 300 Euro/kWpeak, für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen gilt eine Förderpauschale von 400 Euro/kWPeak.
Foto: Franz KAISER
Durch die Neugestaltung und die entsprechenden Budgetmittel für 24.000 Projekte in ganz Österreich ist heuer keine Eile bei der Antragstellung notwendig.
Für die Registrierung und Antragstellung ist folgendes zu beachten:
Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, ist eine Registrierungsnummer für das geplante Projekt erforderlich. Für die Registrierung benötigen Sie einen gültigen Zählpunkt zur Stromeinspeisung sowie konkrete Angaben zur Photovoltaik-Anlage. Die Registrierungsnummer kann ausschließlich online über diese Website angefordert werden und ist 12 Wochen gültig.
Im Zuge der Registrierung erhalten Sie einen individuellen Link für den Zugang zur Onlineplattform der Antragstellung. Die Antragstellung kann erst nach Errichtung der Photovoltaik-Anlage durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Registrierung für eine Förderung muss somit sichergestellt sein, dass die PV-Anlage innerhalb der 12-wöchigen Frist errichtet bzw. fertig gestellt und abgerechnet werden kann.
Ab Registrierung sind Fördermittel für Ihr Projekt reserviert. Bitte beachten: mehrfache Registrierung ist nicht zulässig. Es wird daher empfohlen, die Registrierung erst bei Vorliegen eines gesicherten Zeitplanes für die Errichtung bzw. Fertigstellung der Photovoltaik-Anlage vorzunehmen.
Eine Registrierung und Antragstellung ist laufend bis 30.11.2013 möglich.