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Förderaktion Photovoltaik-Anlagen 2014

2014 läuft die Antragstellung für die Förderaktion „Photovoltaik-Anlagen" wie 2013 ab. Die Förderhöhe ist geringfügig niedriger!


Für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen gibt es 2014 bis 5 kWpeak eine Förderpauschale von 275 Euro/kWpeak, für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen eine Förderpauschale von 375 Euro/kWPeak.
Foto: privat
Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb. Einreichen können natürliche und juristische Personen, gefördert werden max. 5 kWpeak einer Anlage.
Das Ausmaß der Förderung in Form eines einmaligen Investitionskosten-zuschusses beträgt für freistehende/ Aufdachanlagen 275 Euro/kWpeak. Bei gebäudeintegrierten Photovoltaik-Anlagen liegt die Förderung bei 375 Euro/kWpeak.

Registrierung und Antragstellung
Eine Registrierung und Antragstellung ist laufend bis 15.12.2014 möglich. Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, ist eine Registrierungsnummer für das geplante Projekt erforderlich. Für die Registrierung werden eine gültige Zählpunktnummer für die Stromeinspeisung, die beim Netzbetreiber beantragt werden kann, sowie die konkreten Daten zur Photovoltaik-Anlage benötigt.
Die Registrierungsnummer kann ausschließlich online unter
www.pv.klimafonds.gv.at angefordert werden und ist 12 Wochen bzw. bei Anträgen, die ab dem 22.09.2014 eingereicht werden, bis 15.12.2014 gültig. Im Zuge der Registrierung erhalten Sie einen individuellen Link für den Zugang zur Onlineplattform der Antragstellung. Die Antragstellung kann erst nach Errichtung der Photovoltaik-Anlage durchgeführt werden. Förderungsfähig sind nur Anlagen, die zwischen 12.03.2014 und 15.12.2014 errichtet werden.
Bei Nichteinhaltung der 12-wöchigen Frist ab Registrierung bzw. nach dem 15.12.2014 verfällt die Registrierungsnummer und die Antragstellung kann nicht mehr durchgeführt werden. Eine erneute Registrierung im Rahmen der diesjährigen Förderaktion ist nicht möglich. Zum Zeitpunkt der Registrierung für eine Förderung muss somit sichergestellt sein, dass die PV-Anlage innerhalb der 12-wöchigen Frist bzw. bei Anträgen, die ab dem 22.09.2014 eingereicht werden, spätestens bis 15.12.2014 fertig gestellt und abgerechnet werden kann.
Ist die Anlage bereits errichtet und sind alle notwendigen Unterlagen vorhanden, können Registrierung und Antragstellung auch nach Abschluss der Maßnahmen unmittelbar nacheinander durchgeführt werden.

Auszahlung
Nach positiver Prüfung durch unsere MitarbeiterInnen und Genehmigung Ihres Projektes erfolgen die Mittelanforderung beim Klima- und Energiefonds und anschließend die Überweisung auf Ihr Konto.
Leitfaden

 

Quelle: Franz KAISER, Quelle: www.umweltfoerderung.at, erschienen am 14.3.2014
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