Rostock - Das Software-Unternehmen Microsoft
http://www.microsoft.com muss seinen Kunden auf Wunsch Auskunft über
persönliche Daten geben, die bei einer Produktaktivierung von Windows XP
oder Office XP gespeichert werden. Nach Ansicht des Rostocker
Rechtsanwalts Johannes Richard ist das Unternehmen nach dem
Teledienstdatenschutzgesetz zu einer kostenlosen Auskunft verpflichtet.
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Die Auskunft muss den gesetzlichen Bestimmungen zufolge Art, Umfang, Ort
und Zweck der über den Enduser gespeicherten Daten enthalten. Außerdem
muss Microsoft diese Daten auf Wunsch des Kunden auch wieder löschen.
Bislang hatte sich Microsoft hartnäckig geweigert, detaillierte
Informationen darüber bekannt zu geben, welche Daten bei der
Produktaktivierung gespeichert werden. Auf seiner Website und in
ganzseitigen Zeitungsanzeigen erklärte das Unternehmen lediglich, die
Produktaktivierung sei von der Tochter des Technischen
Überwachungsvereins TÜVit geprüft und "anonym, einfach, vertrauenswürdig,
mängelfrei". Mit dieser Pauschalaussage werde das Unternehmen seiner
Verpflichtung nach dem Teledienstdatenschutzgesetz aber nicht gerecht,
betont Richard.
Im einem Fall musste Microsoft seiner Auskunftspflicht bereits
nachkommen. Ein Rostocker Student hatte eine entsprechende Anfrage an
Microsoft gestellt, zunächst jedoch keine Einsicht in die über ihn
gespeicherten Daten erhalten. Erst nachdem Richard beim Amtsgericht
Rostock die Klage einreichte (Az.: 42C419/01), gewährte Microsoft die
Auskunft und erklärte sich bereit, die Verfahrenskosten zu übernehmen.
Der Anwalt weist darauf hin, dass das Unternehmen gegenüber jedem Kunden
verpflichtet ist, eine entsprechende Auskunft kostenfrei zu erteilen.
(ddp)