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Hackermagazin darf DeCSS nicht veröffentlichen

Programme fallen in den USA nicht unter das Recht auf Redefreiheit

New York - Das Hackermagazin 2600 darf den Code für DeCSS auf seiner Homepage nicht veröffentlichen oder Links zu entsprechenden Webpages setzen. Damit bestätigte ein New Yorker Gericht in zweiter Instanz das Urteil, dass der Code zur Umgehung des Kopierschutzes von DVDs nicht unter das Recht auf Redefreiheit in den USA fällt. http://www.2600.com/news/display.shtml?id=852

Der Fall gilt in den USA als einer der Präzedenzfälle bezüglich des Urheberrechtsschutz auf digitalen Medien. CSS (Content Scrambling System) soll das Kopieren von DVDs mit einem PC verhindern. Die großen US-Filmstudios hatten ein Gerichtsverfahren gegen das Hackermagazin eingeleitet, um die Veröffentlichung des Codes zu unterbinden. Das Hackermagazin 2600 wurde in seiner Verteidigung wiederum von den Internetaktivisten der Electronic Frontier Foundation (EFF) unterstütz.

Richter Lewis Kaplan bestätigt in seinem Urteil, dass Softwarecodes zwar künstlerischen oder politischen Zwecken dienen können. Das Umgehen eines Kopierschutzes sei allerdings illegal. Damit widerspricht er einem Urteil, das erst vor wenigen Wochen in Kalifornien gefällt wurde. In diesem Fall kam der Richter zum Ergebnis, dass Codes reiner Text seien und daher unter den Schutz der Redefreiheit fallen. Siehe pte-Meldung: http://pte.at/pte.mc?pte=011102027

Daneben erlitt die EFF im Fall von Edward Felten, einem Computerwissenschafter der Princton University, gegen die Recording Industrie Association of America (RIAA) eine weitere Niederlage. Das Gericht hatte den Fall abgelehnt. Das Verfahren wurde angestrebt, nachdem die RIAA Felten mit einem Gerichtsverfahren im Falle der Veröffentlichung seiner Forschungsergebnisse gedroht hatte. Felten hatte damals Fehler im Kopierschutz SDMI aufgedeckt.

 

Quelle: Pressetext Austria, erschienen am 30.11.2001
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