New York - Das Hackermagazin 2600 darf den
Code für DeCSS auf seiner Homepage nicht veröffentlichen oder Links zu
entsprechenden Webpages setzen. Damit bestätigte ein New Yorker Gericht
in zweiter Instanz das Urteil, dass der Code zur Umgehung des
Kopierschutzes von DVDs nicht unter das Recht auf Redefreiheit in den USA
fällt. http://www.2600.com/news/display.shtml?id=852
Der Fall gilt in den USA als einer der Präzedenzfälle bezüglich des
Urheberrechtsschutz auf digitalen Medien. CSS (Content Scrambling System)
soll das Kopieren von DVDs mit einem PC verhindern. Die großen
US-Filmstudios hatten ein Gerichtsverfahren gegen das Hackermagazin
eingeleitet, um die Veröffentlichung des Codes zu unterbinden. Das
Hackermagazin 2600 wurde in seiner Verteidigung wiederum von den
Internetaktivisten der Electronic Frontier Foundation (EFF) unterstütz.
Richter Lewis Kaplan bestätigt in seinem Urteil, dass Softwarecodes zwar
künstlerischen oder politischen Zwecken dienen können. Das Umgehen eines
Kopierschutzes sei allerdings illegal. Damit widerspricht er einem
Urteil, das erst vor wenigen Wochen in Kalifornien gefällt wurde. In
diesem Fall kam der Richter zum Ergebnis, dass Codes reiner Text seien
und daher unter den Schutz der Redefreiheit fallen. Siehe pte-Meldung:
http://pte.at/pte.mc?pte=011102027
Daneben erlitt die EFF im Fall von Edward Felten, einem
Computerwissenschafter der Princton University, gegen die Recording
Industrie Association of America (RIAA) eine weitere Niederlage. Das
Gericht hatte den Fall abgelehnt. Das Verfahren wurde angestrebt, nachdem
die RIAA Felten mit einem Gerichtsverfahren im Falle der Veröffentlichung
seiner Forschungsergebnisse gedroht hatte. Felten hatte damals Fehler im
Kopierschutz SDMI aufgedeckt.