Amsterdam - Ein niederländisches Gericht hat
den Anbieter von Musiktauschsoftware KaZaA http://www.kazaa.com
aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen Urheberrechtsverletzungen mit der
Software zu unterbinden. Sollte das Unternehmen dem Urteil nicht
nachkommen, droht eine Strafe von 100.000 Gulden (45.378 Euro) pro Tag,
berichtet der niederländische Internetdienst WebWereld
http://www.webwereld.nl . Die Klage gegen KaZaA wurde von Buma/Sterma,
einer Organisation für die Wahrung der Rechte von Künstlern und
Komponisten, eingebracht.
Nach Angaben von KaZaA wurde die Software bisher über 20 Mio. Mal
heruntergeladen. Der Anbieter ist eine Tochter des niederländischen
Untenehmens Consumer Empowerment. Zu der Gruppe gehört auch das
Softwareunternehmen FastTrack, das die Tauschsoftware ursprünglich
entwickelt hat. FastTrack-Software wird auch von anderen Diensten wie
MusicCity und Grokster eingesetzt.
Einen Erfolg konnte KaZaA zumindest verbuchen. Das Gericht verpflichtete
Buma/Sterma mit dem Unternehmen Verhandlungen über einen gesetzmäßigen
Service, der die Interessen der Künstler berücksichtigt, aufzunehmen.