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Chinesische Medizin in Österreich voll anerkannt

Vorreiter-Rolle Österreichs in Europa

Wien - Die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) ist als ärztliche Tätigkeit im Sinne des Ärztegesetzes anzusehen. In einem Schreiben anerkennt das Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen http://www.bmsg.gv.at erstmalig die TCM als der Schulmedizin juridisch gleichwertig. Das erklärte Andreas Bayer, Präsident der TCM-Akademie http://www.tcm-academy.org und Vorstandsmitglied des Europäischen TCM-Dachverbandes heute, Montag, gegenüber pte.

"Für die Etablierung der TCM als Heilmethode in Europa stellt dies einen wichtigen Schritt dar", so Bayer. In Asien und im angloamerikanischen Raum sei dies bereits seit Jahrzehnten der Fall und Grundlage für eine eigene universitäre Ausbildung", meint der Mediziner. "Somit kann die TCM in Zukunft als ärztliche Leistung verrechnet werden. Dies ermöglicht nun auch Krankenkassen erstmalig die gesetzteskonforme Kostendeckung von TCM-Behandlungen", erklärt Bayer. Das Bundesministerium weise auch darauf hin, dass die Anwendung von Qi-Gong, Tai-Chi und Feng-Shui als eine den Ärzten vorbehaltene Tätigkeit zu qualifizieren ist, wenn darunter eine Tätigkeit mit kranken Menschen verstanden wird.

"Das Bundesministerium beruft sich in seinem Schreiben auf die Judikatur des OGH, in der eine Methode auch dann als Behandlung im Sinne des Ärztegesetzes zu sehen ist, wenn deren Wirksamkeit noch nicht zur Gänze wissenschaftlich erwiesen werden konnte", so Bayer. Dies sei ein Gebot der ärztlichen Standespflicht. "Das Ministerium schließt sich hier der Meinung des Präsidenten der Niederösterreichischen Ärztekammer Gerhard Weintögl an, der in einer Anfrage des Landesgerichtes Wiener Neustadt die chinesische Gesundheitslehre als ärztliche Tätigkeit beurteilt hat", erläutert Bayer.

 

Quelle: Pressetext Austria, erschienen am 5.12.2001
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