Wien - Die Traditionelle Chinesische Medizin
(TCM) ist als ärztliche Tätigkeit im Sinne des Ärztegesetzes anzusehen.
In einem Schreiben anerkennt das Bundesministerium für Soziale Sicherheit
und Generationen http://www.bmsg.gv.at erstmalig die TCM als der
Schulmedizin juridisch gleichwertig. Das erklärte Andreas Bayer,
Präsident der TCM-Akademie http://www.tcm-academy.org und
Vorstandsmitglied des Europäischen TCM-Dachverbandes heute, Montag,
gegenüber pte.
"Für die Etablierung der TCM als Heilmethode in Europa stellt dies einen
wichtigen Schritt dar", so Bayer. In Asien und im angloamerikanischen
Raum sei dies bereits seit Jahrzehnten der Fall und Grundlage für eine
eigene universitäre Ausbildung", meint der Mediziner. "Somit kann die TCM
in Zukunft als ärztliche Leistung verrechnet werden. Dies ermöglicht nun
auch Krankenkassen erstmalig die gesetzteskonforme Kostendeckung von
TCM-Behandlungen", erklärt Bayer. Das Bundesministerium weise auch darauf
hin, dass die Anwendung von Qi-Gong, Tai-Chi und Feng-Shui als eine den
Ärzten vorbehaltene Tätigkeit zu qualifizieren ist, wenn darunter eine
Tätigkeit mit kranken Menschen verstanden wird.
"Das Bundesministerium beruft sich in seinem Schreiben auf die Judikatur
des OGH, in der eine Methode auch dann als Behandlung im Sinne des
Ärztegesetzes zu sehen ist, wenn deren Wirksamkeit noch nicht zur Gänze
wissenschaftlich erwiesen werden konnte", so Bayer. Dies sei ein Gebot
der ärztlichen Standespflicht. "Das Ministerium schließt sich hier der
Meinung des Präsidenten der Niederösterreichischen Ärztekammer Gerhard
Weintögl an, der in einer Anfrage des Landesgerichtes Wiener Neustadt die
chinesische Gesundheitslehre als ärztliche Tätigkeit beurteilt hat",
erläutert Bayer.