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Strom aus erneuerbaren Energieträgern in Österreich

Analyse des Elektrizitätsrechts in Buchform erschienen

Wien - Im Wiener Orac-Verlag http://www.orac.at ist eine juristische Analyse der österreichischen Elektrizitätsgesetzgebung erschienen. Das Elektrizitäts-Wirtschafts-Organisations Gesetz (ElWOG) 2000 sieht signifikante Förderungen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern wie Wind, Sonne, Biomasse und Kleinwasserkraftwerke vor. Das vorliegende Werk wurde vom Rechtsanwalt und Energieexperten Reinhard Schanda verfasst, bietet eine erste Analyse der neuen Rechtslage und klärt viele offene Fragen zum Thema.

"Das ElWOG in der Fassung 2000 enthält im Unterschied zur Stammfassung aus dem Jahre 1998 sehr detaillierte Regelungen zur Förderung erneuerbarer Energieträger. Diese Normen bedürfen im Sinne der österreichischen Bundesverfassung einer Ausführung durch Landesgesetze", so Schanda zu pte. Die erforderlichen Landesgesetze wurden von den Landtagen im Sommer 2001 beschlossen. Obwohl es zwischen den Vertretern der Bundesländer zahlreiche Abstimmungsgespräche gab, sind die Unterschiede in den einzelnen Gesetzen zum Teil beachtlich. "Dies führte dazu, dass die Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern in Österreich durch insgesamt zehn verschiedene Gesetze geregelt wird", so der Energiespezialist.

Mit dem Werk will der Jurist das Thema erneuerbare Energie in übersichtlicher Weise analysieren und lesbar aufarbeiten. Der Autor, der Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Sattler & Schanda http://www.sattler.co.at in Wien ist, unterrichtet auch am Universitätslehrgang für Energiemanagement und Energieconsulting an der Donauuniversität Krems http://www.emec.at . "Das große Interesse unter den Studenten gilt besonders erneuerbaren Energieträgern. Dies erscheint gerade im Hinblick auf die langfristige Weichenstellung für die Harmonisierung von materiellem Komfort mit Umwelt-, Klima- und Ressourcenschonung gerechtfertigt", so der Rechtsexperte. Die heutigen Regelungen zur Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern würden letztlich über die Lebensbedingungen unserer Kinder und Enkel zumindest mitentschieden.

 

Quelle: Pressetext Austria, erschienen am 20.12.2001
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