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USA verschieben neues Verschlüsselungsgesetz

Export von 128-Bit-Codierung erst im kommenden Jahr – Erste Lizenz schon vergeben

Washington - Die US-Regierung hat das Inkrafttreten eines neuen Gesetzes, das den Export von Verschlüsselungstechniken mit 128 Bit erlaubt, um mindestens einen Monat verschoben. Eigentlich sollte es morgen, Mittwoch, in Kraft treten. Das Bureau of Export Administration nannte als neuen Starttermin für die Bestimmungen den 14. Januar 2000. Die erste Exportlizenz wurde aber dennoch schon an Network Associates http://www.networkassociates.com vergeben.

Das Wirtschaftsministerium benötige noch etwas Zeit, sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten, die gerade im E-Commerce zum Tragen kommen sollen, so die Begründung für die Verzögerung. Das Gesetz geht auf einen Beschluss vom September dieses Jahres zurück, als die US-Regierung eine deutliche Lockerung der Exportbestimmungen für Crypto-Software in Aussicht stellte. Zuvor hatte die Berufungsrichterin Betty Fletcher ein Urteil von 1997 bestätigt, wonach das US-Exportverbot für Verschlüsselungssoftware verfassungswidrig ist. Das US-Justizministerium hatte Kryptographie-Software bislang stets als Waffe eingestuft und dafür gelten strenge Exportbestimmungen.

Unterdessen kündigte Network Associates gestern, Dienstag, an, dass man von der US-Regierung eine Lizenz zum Export ihrer Verschlüsselungssoftware PGP (Pretty Good Privacy) erhalten werde, womit, so NAI, ein jahrzehntelanger Bann gebrochen sei. Die Lizenz ist nach Inkrafttreten des Gesetzes sofort gültig und erlaubt es Network Associates, die vollwertige PGP Version in alle Länder ohne Einschränkung zu verbreiten.

 

Quelle: Pressetext Austria, erschienen am 16.12.1999
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