Berlin - Das "Gesetz zum Schutz von
zugangskontrollierten Diensten und Zugangskontrolldiensten" (ZKDSG) trat
am Samstag in Deutschland in Kraft. Das berichtete das
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) unter
http://www.sicherheit-im-internet.de . Das Anti-Cracker-Gesetz soll die
gewerbsmäßige Herstellung, Verbreitung, Werbung und Wartung von Verfahren
oder "Vorrichtungen" (Cracks) verhindern, die dazu dienen, den
geschützten Zugang von Fernseh- und Radiosendungen sowie von Tele- und
Mediendiensten zu überwinden. Vergehen können mit einer Freiheitsstrafe
von bis zu einem Jahr oder einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft
werden.
Das ZKDSG fügt dem Rechtsrahmen rund um das E-Commerce einen weiteren
Baustein hinzu. Vorausgegangen waren das Gesetz über den elektronischen
Geschäftsverkehr im vergangenen Jahr und eine Neufassung des
Signaturgesetzes. Bundeswirtschaftsminister Werner Müller hofft, dass das
Gesetz "die Entwicklung neuer Informationsdienste der nächsten Generation
mit der Hochgeschwindigkeitsübertragung von Sprache, Daten, Grafiken
sowie von umfangreichem Video- und Fernsehmaterial" beschleunigen und
flankieren wird. Dabei stehen vor allem Internet-Bezahldienste und
zugangsbeschränkende Maßnahmen wie Decoder im Mittelpunkt des Interesses.