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Deutsches Anti-Cracker-Gesetz tritt in Kraft

Schutz von Internet, Pay TV und E-Commerce vor Angriffen

Berlin - Das "Gesetz zum Schutz von zugangskontrollierten Diensten und Zugangskontrolldiensten" (ZKDSG) trat am Samstag in Deutschland in Kraft. Das berichtete das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) unter http://www.sicherheit-im-internet.de . Das Anti-Cracker-Gesetz soll die gewerbsmäßige Herstellung, Verbreitung, Werbung und Wartung von Verfahren oder "Vorrichtungen" (Cracks) verhindern, die dazu dienen, den geschützten Zugang von Fernseh- und Radiosendungen sowie von Tele- und Mediendiensten zu überwinden. Vergehen können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

Das ZKDSG fügt dem Rechtsrahmen rund um das E-Commerce einen weiteren Baustein hinzu. Vorausgegangen waren das Gesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr im vergangenen Jahr und eine Neufassung des Signaturgesetzes. Bundeswirtschaftsminister Werner Müller hofft, dass das Gesetz "die Entwicklung neuer Informationsdienste der nächsten Generation mit der Hochgeschwindigkeitsübertragung von Sprache, Daten, Grafiken sowie von umfangreichem Video- und Fernsehmaterial" beschleunigen und flankieren wird. Dabei stehen vor allem Internet-Bezahldienste und zugangsbeschränkende Maßnahmen wie Decoder im Mittelpunkt des Interesses.

 

Quelle: Pressetext Austria, erschienen am 26.3.2002
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