London/Dakar - EU-Fischereiflotten, die vor der
Küste des westafrikanischen Staates Senegal fischen, werfen bis zu 90
Prozent des Fanges wieder ins Meer, weil die Größe der gefangenen Tiere
zu klein ist. Nach Angaben des Television Trust for the Environment (TVE)
http://www.tve.org verkommen die Gewässer vor Senegal zu einer
Abfallhalde für tote Fische. Für die lokale Bevölkerung bedeutet dies
eine wirtschaftliche Katastrophe. Der EU-Generaldirektor für
Fischereiwesen Steffan Smidt weist die Anschuldigungen zurück. Belastend
ist aber eine Filmdokumentation, die das Gegenteil zeigt.
Insbesondere Shrimps, Thunfisch und Sardinen sind in den Gewässern der
westafrikanischen Republik häufig. "Aber die Methoden der EU-Flotte sind
nicht wirklich nachhaltig und frei für alle", meint BBC-online. Die
modernen Fischfangmethoden zerstören eine der wertvollsten Ressourcen von
Senegal. "Das Ökosystem in tropischen Gewässern ist fragil und die
Reaktion auf industrielle Fangmethoden wie sie in der EU praktiziert
werden, hat schreckliche Folgen", so Brian O´Riordan, Sprecher des
internationalen Kollektivs zum Schutz von Fischereiarbeitern. Die
Zerstörung entspreche in etwa der eines Kahlschlages in einem Wald. "Die
EU-Fangflotten jagen alles, können aber nur einen Bruchteil, zwischen
zehn und 20 Prozent, verwerten. Der Rest wandert tot wieder in den Ozean
zurück", so der Experte. Genau jene Fische seien es jedoch, die sozusagen
das Rückgrat der lokalen Fischerei ausmachen. "Darüber hinaus verwandeln
die industriellen Fangflotten das Meer in eine Art Müllhalde."
Steffan Smidt argumentiert dagegen, dass es in der EU Vorschriften
betreffend der Größe der gefangenen Fische und der Netzmaschen gebe.
Dabei sollte verhindert werden, dass es zuviel Beifang gebe. Die
Vereinbarung zu einer Verlängerung der Fangerlaubnis von EU-Schiffen vor
der Küste von Senegal wurde Ende März verschoben. Die alte Vereinbarung
lief bereits im Dezember 2001 aus. Eine Verlängerung gibt es bisher
nicht. Streitpunkt ist die Kompensation zwischen der EU und der
westafrikanischen Republik ist der Betrag zur Kompensation der
Fischereirechte.
Weitere Informationen:
http://europa.eu.int/comm/fisheries/news_corner/press/inf02_05_en.htm