London - Das britische Höchstgericht wird noch
diese Woche über eine Entschädigung der Asbest-Opfer entscheiden.
Insgesamt sind drei Personen davon betroffen: ein Mann, der an
Mesothelioma erkrankt ist, und zwei Witwen, deren Ehemänner an dieser
Krebserkrankung verstorben sind. Von der Gerichtsentscheidung sind nach
Meinung von Experten auch andere Urteile abhängig. Das berichtet
BBC-online http://news.bbc.co.uk heute, Dienstag.
Bis zu 1.000 Fälle, in denen es um Erkrankungen durch Asbest geht, sind
von der Entscheidung des Höchstgerichts in Großbritannien abhängig.
Zurzeit werden juristische Spitzfindigkeiten untersucht. Dabei geht es
auch darum, dass ein Arbeiter keine Entschädigung enthält, wenn er durch
mehrere Arbeitgeber Asbeststaub ausgesetzt wurde. Es sei nämlich nicht
mehr möglich festzustellen, welche Asbestfäden dann tatsächlich der
Auslöser für die Erkrankung gewesen sind. Im konkreten Fall geht es um
einen Arbeiter, der 1996, 60-jährig, an Mesothelioma verstorben ist. Der
Arbeiter hat in den frühen 60-er Jahren für das Leeds City Council
gearbeitet und danach bei einem anderen Bauunternehmer ebenfalls Gebäude
in der City von Leeds renoviert.
Die schreckliche Erkrankung befällt Lungenteile oder das Abdomen und
führt zu heftigen Schmerzen. Darüber hinaus spricht diese Art von Krebs
auf herkömmliche Therapien und chirurgische Eingriffe nicht an. 90
Prozent der Patienten waren mit Asbest in direktem Kontakt. Die Krankheit
bricht aber erst bis zu 20 Jahre später auf. Die meisten Patienten
sterben innerhalb von zwei bis drei Jahren nach der Diagnose. Allein in
Großbritannien gibt es jährlich bis zu 2.000 Menschen mit dieser
Erkrankung. Nach Angaben der British Thoraic Society werden bis zum Jahr
2020 die Fälle noch weiter zunehmen. Asbest-Belastungen entstehen
hauptsächlich in der Schwerindustrie, aber auch bei der Renovierung von
Bauten aus den 60-er Jahren.
Weitere Informationen: http://www.parliament.the-stationery-office.co.uk