Achtung: die ReSI Plattform wurde mit Ende 2018 geschlossen. Hier klicken fuer mehr Informationen.

    Diese Seite dient nur mehr als Archiv für die Beitraege die in den letzten 22 Jahren gesammelt wurden.


ReSI Regionales Informationssystem
 NACHRICHTEN

ReSI Startseite
Regionales
Vermischtes
Leute
Sport
Kino
Was ist los?
Wirtschaft

Umwelt

Meist Gelesen
Meist Kommentiert
Meist Bewertet

Alte und neue News
im Archiv suchen.

 SERVICES

Aktuelles Wetter
Livebilder

 VEREIN ReSI

Infos über ReSI

  WICHTIGE LINKS

Wirtschaft
Tourismus
Vereine
Kultur


Mediathek
Nachhaltigkeit

Mitfahrbörse
fahrgemeinsam.at

Computer/Telekommunikation
Boom bei Software zur Mitarbeiterüberwachung

Kritiker fragen: Wie weit darf die notwendige Kontrolle gehen?

Berlin - Immer mehr Büroarbeiter verfügen an ihrem Arbeitsplatz über einen Internet-Zugang. Dass einige diesen nutzen, um in Erotikseiten zu blättern oder Witze zu verschicken, ist ein offenes Geheimnis. Zu den arbeitsvertraglichen Pflichten von Arbeitnehmern gehören diese Aktivitäten jedenfalls nicht. Nimmt dieses Verhalten überhand, kann sich dies für ein Unternehmen, neben der Rechtsproblematik, zu einem nicht zu unterschätzenden Kostenfaktor entwickeln.

Von wenigen Ausnahmen wie AT&T, Exxon oder Delta Airlines abgesehen, sind nur wenige Firmen bereit, öffentlich einzugestehen, dass sie Software zur Mitarbeiterüberwachung einsetzen. Doch aktuelle Studien bestätigen, dass es immer mehr werden. Eine Umfrage der Computerworld ermittelte, dass gegenwärtig rund 31 % unter den 75 befragten Unternehmen Monitoring-Systeme zumindest für die Überwachung des Mailverkehrs in ihrer Firma einsetzen. http://www.computerworld.com/home/print.nsf/idgnet/991018C7D2 Weitere 21 % wollen solche Systeme in Zukunft verwenden.

In der Mehrzahl gaben die Befragten als Grund der Maßnahme an, die Überwachung diene dem Schutz geistigen Eigentums und der Vorbeugung vor Rechtsstreitigkeiten. Doch es geht auch um Arbeitsproduktivität und die Nutzung von Firmenressourcen für private Zwecke: In Einzelfällen wurde ermittelt, dass bei bis zu einem Drittel der Mails innerhalb eines Unternehmens kein Bezug zur Arbeit besteht. Hauptinhalte solcher E-Mails: Witze sowie "unangemessene" Dateianhänge, z.B. in Form von Fotos.

Eine weitere Untersuchung von IDC Research stützt sich auf die 1000 größten US-Unternehmen als Grundgesamtheit und kommt zu sehr interessanten Zahlen: Zwar sollen laut dieser Studie gegenwärtig erst 17 % der Unternehmen Monitoring-Software einsetzen, doch gehen die Analysten von IDC von einem wesentlichen stärkeren Wachstum aus: Schon in 2001 werden 80 % der größten Unternehmen Emails und Arbeitsplatzrechner scannen sowie die Internetnutzung von Mitarbeitern beobachten. http://www.idc.com

Auch von IDC wurde nach den Gründen für den Einsatz der Software gefragt: Genannt wurde hier der Schutz vor Computerviren bzw. Software, die nicht Jahr-2000 kompatibel ist. Doch einige der Befragten gaben auch an, mittels dieser Software Anhaltspunkte über das Produktivitätsniveau in ihrem Unternehmen erhalten zu wollen. Weitere Gründe: Ausschöpfung aller Möglichkeiten, um rassistische, sexistische oder sonstige unerwünschte Inhalte in der elektronischen Post oder beim Besuch von Websites durch Mitarbeiter auszuschließen.

Was kann Monitoring-Software leisten?

Software, die zur Überwachung von Mitarbeitern geeignet ist, gibt es in den verschiedensten Varianten. Einige Tools zielen speziell darauf, die Aktivitäten der Webnutzung zu überwachen wie etwa Internet Manager von Elron Software. http://www.elronsw.com/imindex.html Dieser erfasst den Datenverkehr in Echtzeit und schreibt die anfallenden Informationen in eine Datenbank, aus der heraus auch das Reporting erfolgt. Ein anderes Programm kommt von Surfwatch: http://www1.surfwatch.com/products/swwork.html

Auch für das Monitoring des Mailverkehrs gibt es spezielle Werkzeuge. Dazu gehört etwa Mailsweeper von Content Technologies Ltd. http://www.mimesweeper.com/ Dieses Programm scannt die Inhalte von Mails auf ausgewählte Schlüsselbegriffe oder Kombinationen von Begriffen. Werden solche Keywords gefunden, werden die entsprechenden Botschaften blockiert und eine Mitteilung darüber an die verantwortliche Person gesendet.

Andere Tools können noch wesentlich mehr, aus rechtlicher Sicht oft zuviel. Der Investigator 2.0 ist sogar in der Lage, jeden einzelnen Tastendruck eines Users aufzuzeichnen, jedes verwendete Programm zu ermitteln und jede aufgerufene URL zu dokumentieren. http://www.winwhatwhere.com/ Die Ergebnisse des Überwachungsvorgangs können als Attachment verdeckt an eine vordefinierte Mail-Adresse geschickt werden. Auch der Export von Daten in Exceldateien oder HTML ist möglich.

Die rechtlichen Grenzen

Auch wenn die Software zur Mitarbeiterüberwachung nicht ausdrücklich in der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung erwähnt wird, so bestehen doch Regelungen, die Überwachungsmechanismen im Allgemeinen reglementieren, so etwa die Zustimmung durch den Betriegsrat. Die bloße Information des Betriebsrates reicht nicht aus. Keine Pflicht zur Mitbestimmung besteht dagegen dort, wo der Arbeitgeber arbeitsvertragliche Pflichten erläutert bzw. konkretisiert, z.B. indem er Mitarbeitern die private Nutzung des Internet generell untersagt.

Gründe für den Einsatz von Softwaretools zur Mitarbeiterüberwachung gibt es jedenfalls genug, z.B. die Verwendung von Arbeitszeit für private Tätigkeiten oder für gewerbliche Nebentätigkeiten, die Nutzung von Firmenressourcen für private oder auch rechtswidriger Aktivitäten (Pornographie, Beleidigung, Rassismus) und eine daraus resultierende Haftung des Unternehmens; der Schutz geistigen Eigentums der Firma, Verhinderung des Verrats von Geschäftsgeheimnissen Schutz vor Computerviren und Spam-Mails.

Was bei der Einführung von Monitoring-Tools beachtet werden sollte

Empfehlenswert ist eine Internet-Policy für Mitarbeiter, in der die Bedingungen der Nutzung von Internet, E-Mail, Telefon und Fax erläutert werden. Zu klären ist, ob man mit einer entsprechenden Konfiguration der bestehenden Software die unerlaubte Webnutzung ausreichend unterbinden kann und so ganz auf Monitoring-Tools verzichten kann. Spielen Sie mit offenen Karten. Informieren Sie ihre Mitarbeiter über die Einführung von Kontrollmaßnahmen. Schon die Ankündigung hat meist zur Folge, dass sich Mitarbeiter einschränken.

Beachten Sie außerdem die Vorschriften bei der Einführung von Überwachungsmaßnahmen Beschränken Sie sich beim Einsatz der Software auf Stichproben, genauere Analysen sollten nur bei begründeteter Annahme eines individuellen Missbrauchs erfolgen. Die Implementierung von Monitoring-Software kann zu einer nicht unwesentlichen Belastung der Hardware- und Netzwerkressourcen führen und erfordert eine gewisse Feinabstimmung, um die gewünschte Funktion zu erfüllen.

 

Quelle: Pressetext Austria, erschienen am 29.12.1999
Der Artikel wurde 445 mal gelesen   


SCHLAGZEILEN

 

© Regionales Informationssystem www.ReSI.at, ZVR-Zahl: 555296147