Berlin - Immer mehr Büroarbeiter verfügen an
ihrem Arbeitsplatz über einen Internet-Zugang. Dass einige diesen nutzen, um
in Erotikseiten zu blättern oder Witze zu verschicken, ist ein offenes
Geheimnis. Zu den arbeitsvertraglichen Pflichten von Arbeitnehmern gehören
diese Aktivitäten jedenfalls nicht. Nimmt dieses Verhalten überhand, kann
sich dies für ein Unternehmen, neben der Rechtsproblematik, zu einem nicht
zu unterschätzenden Kostenfaktor entwickeln.
Von wenigen Ausnahmen wie AT&T, Exxon oder Delta Airlines abgesehen, sind
nur wenige Firmen bereit, öffentlich einzugestehen, dass sie Software zur
Mitarbeiterüberwachung einsetzen. Doch aktuelle Studien bestätigen, dass es
immer mehr werden. Eine Umfrage der Computerworld ermittelte, dass
gegenwärtig rund 31 % unter den 75 befragten Unternehmen Monitoring-Systeme
zumindest für die Überwachung des Mailverkehrs in ihrer Firma einsetzen.
http://www.computerworld.com/home/print.nsf/idgnet/991018C7D2 Weitere 21 %
wollen solche Systeme in Zukunft verwenden.
In der Mehrzahl gaben die Befragten als Grund der Maßnahme an, die
Überwachung diene dem Schutz geistigen Eigentums und der Vorbeugung vor
Rechtsstreitigkeiten. Doch es geht auch um Arbeitsproduktivität und die
Nutzung von Firmenressourcen für private Zwecke: In Einzelfällen wurde
ermittelt, dass bei bis zu einem Drittel der Mails innerhalb eines
Unternehmens kein Bezug zur Arbeit besteht. Hauptinhalte solcher E-Mails:
Witze sowie "unangemessene" Dateianhänge, z.B. in Form von Fotos.
Eine weitere Untersuchung von IDC Research stützt sich auf die 1000 größten
US-Unternehmen als Grundgesamtheit und kommt zu sehr interessanten Zahlen:
Zwar sollen laut dieser Studie gegenwärtig erst 17 % der Unternehmen
Monitoring-Software einsetzen, doch gehen die Analysten von IDC von einem
wesentlichen stärkeren Wachstum aus: Schon in 2001 werden 80 % der größten
Unternehmen Emails und Arbeitsplatzrechner scannen sowie die Internetnutzung
von Mitarbeitern beobachten. http://www.idc.com
Auch von IDC wurde nach den Gründen für den Einsatz der Software gefragt:
Genannt wurde hier der Schutz vor Computerviren bzw. Software, die nicht
Jahr-2000 kompatibel ist. Doch einige der Befragten gaben auch an, mittels
dieser Software Anhaltspunkte über das Produktivitätsniveau in ihrem
Unternehmen erhalten zu wollen. Weitere Gründe: Ausschöpfung aller
Möglichkeiten, um rassistische, sexistische oder sonstige unerwünschte
Inhalte in der elektronischen Post oder beim Besuch von Websites durch
Mitarbeiter auszuschließen.
Was kann Monitoring-Software leisten?
Software, die zur Überwachung von Mitarbeitern geeignet ist, gibt es in den
verschiedensten Varianten. Einige Tools zielen speziell darauf, die
Aktivitäten der Webnutzung zu überwachen wie etwa Internet Manager von Elron
Software. http://www.elronsw.com/imindex.html Dieser erfasst den
Datenverkehr in Echtzeit und schreibt die anfallenden Informationen in eine
Datenbank, aus der heraus auch das Reporting erfolgt. Ein anderes Programm
kommt von Surfwatch: http://www1.surfwatch.com/products/swwork.html
Auch für das Monitoring des Mailverkehrs gibt es spezielle Werkzeuge. Dazu
gehört etwa Mailsweeper von Content Technologies Ltd.
http://www.mimesweeper.com/ Dieses Programm scannt die Inhalte von Mails auf
ausgewählte Schlüsselbegriffe oder Kombinationen von Begriffen. Werden
solche Keywords gefunden, werden die entsprechenden Botschaften blockiert
und eine Mitteilung darüber an die verantwortliche Person gesendet.
Andere Tools können noch wesentlich mehr, aus rechtlicher Sicht oft zuviel.
Der Investigator 2.0 ist sogar in der Lage, jeden einzelnen Tastendruck
eines Users aufzuzeichnen, jedes verwendete Programm zu ermitteln und jede
aufgerufene URL zu dokumentieren. http://www.winwhatwhere.com/ Die
Ergebnisse des Überwachungsvorgangs können als Attachment verdeckt an eine
vordefinierte Mail-Adresse geschickt werden. Auch der Export von Daten in
Exceldateien oder HTML ist möglich.
Die rechtlichen Grenzen
Auch wenn die Software zur Mitarbeiterüberwachung nicht ausdrücklich in der
arbeitsrechtlichen Gesetzgebung erwähnt wird, so bestehen doch Regelungen,
die Überwachungsmechanismen im Allgemeinen reglementieren, so etwa die
Zustimmung durch den Betriegsrat. Die bloße Information des Betriebsrates
reicht nicht aus. Keine Pflicht zur Mitbestimmung besteht dagegen dort, wo
der Arbeitgeber arbeitsvertragliche Pflichten erläutert bzw. konkretisiert,
z.B. indem er Mitarbeitern die private Nutzung des Internet generell
untersagt.
Gründe für den Einsatz von Softwaretools zur Mitarbeiterüberwachung gibt es
jedenfalls genug, z.B. die Verwendung von Arbeitszeit für private
Tätigkeiten oder für gewerbliche Nebentätigkeiten, die Nutzung von
Firmenressourcen für private oder auch rechtswidriger Aktivitäten
(Pornographie, Beleidigung, Rassismus) und eine daraus resultierende Haftung
des Unternehmens; der Schutz geistigen Eigentums der Firma, Verhinderung des
Verrats von Geschäftsgeheimnissen Schutz vor Computerviren und Spam-Mails.
Was bei der Einführung von Monitoring-Tools beachtet werden sollte
Empfehlenswert ist eine Internet-Policy für Mitarbeiter, in der die
Bedingungen der Nutzung von Internet, E-Mail, Telefon und Fax erläutert
werden. Zu klären ist, ob man mit einer entsprechenden Konfiguration der
bestehenden Software die unerlaubte Webnutzung ausreichend unterbinden kann
und so ganz auf Monitoring-Tools verzichten kann. Spielen Sie mit offenen
Karten. Informieren Sie ihre Mitarbeiter über die Einführung von
Kontrollmaßnahmen. Schon die Ankündigung hat meist zur Folge, dass sich
Mitarbeiter einschränken.
Beachten Sie außerdem die Vorschriften bei der Einführung von
Überwachungsmaßnahmen Beschränken Sie sich beim Einsatz der Software auf
Stichproben, genauere Analysen sollten nur bei begründeteter Annahme eines
individuellen Missbrauchs erfolgen. Die Implementierung von
Monitoring-Software kann zu einer nicht unwesentlichen Belastung der
Hardware- und Netzwerkressourcen führen und erfordert eine gewisse
Feinabstimmung, um die gewünschte Funktion zu erfüllen.