Seattle - Die durch das RealAudio- und
RealVideo-Format bekannt gewordene Firma RealNetworks
http://www.realnetworks.com/ hat bei einem Bezirksgericht an ihrem Standort
Seattle eine einstweilige Verfügung gegen das erst kürzlich gegründete
Internet-Entwicklerhaus Streambox http://www.streambox.com/ erwirkt.
Gegenstand der Klage waren die Streambox-Softwareprodukte "Ripper", "VCR"
und "Ferret", die nach Ansicht von RealNetworks eine Copyright-Verletzung
darstellen. Sie dürfen nun weder weiterentwickelt, produziert noch verkauft
werden.
Mit Streambox-Software können Websurfer unter anderem Audio- und
Video-Streams, die als Online-Broadcast-Inhalte über das Internet geschickt
werden, kopieren und in lokale Dateien verschiedener Formate wie etwa MP3
konvertieren. Die Software des Formatschöpfers RealNetworks erlaubt so etwas
von Haus aus nicht. Kritisiert wurde auch, dass Streambox sein Suchprogramm
"Ferret" als Zusatzprogramm für den RealPlayer ausgelegt habe. Dadurch werde
ein Lizenzabkommen von RealNetworks mit dem Internet-Unternehmen Snap,
hinter dem Cnet und NBC stehen, unterlaufen. Dem Abkommen zufolge hat Snap
das alleinige Recht auf Suchvorgänge über den RealPlayer und zahlt für jeden
dieser Vorgänge eine Gebühr an RealNetworks.
Die in Redmond, Washington, beheimatete Firma Streambox bezeichnet sich
selbst als weltweit führend in Bezug auf das Suchen, Indizieren und
Einordnen von Streaming-Media-Inhalten. Da der Stopp der kritisierten
Produkte für Streambox mit weitreichenden wirtschaftlichen Folgen verbunden
ist, verlangte das Gericht von RealNetworks, eine Sicherheit von 1 Mio.
Dollar zu hinterlegen. Der Betrag soll in dem Fall, dass die einstweilige
Verfügung sich im ausstehenden Gerichtsverfahren als unbegründet
herausstellen sollte, den bei Streambox inzwischen entstandenen Schaden
abdecken. Die erste Anhörung in diesem Verfahren ist für den 7. Jänner 2000
angesetzt.
Streambox-Chef Bob Hildeman zeigte sich "sehr erstaunt" über das Urteil. Er
widersprach dem Vorwurf von RealNetworks, die Streambox-Produkte stellten
eine Aufforderung zum Raubkopieren von Stream-Inhalten dar und seien
lediglich zur Umgehung von Schutzeinrichtungen der RealNetworks-Software
geschaffen worden. Hildemans Darstellung zufolge stellen die Produkte seines
Hauses lediglich eine Ergänzung zur RealNetworks-Technik dar. Auch die Suche
durch Snap solle durch "Ferret" keineswegs ersetzt, sondern nur erweitert
werden. Nach Ansicht von RealNetworks hingegen macht das Urteil des
Bezirksgerichts deutlich, wie wichtig die Rechte an geistigem Eigentum im
Digitalzeitalter seien. Streambox hat unterdessen angekündigt, veränderte
Versionen von "Ferret" und "Ripper" herauszubringen, die die einstweilige
Verfügung nicht verletzen würden.