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Copyright-Streit um RealPlayer

RealNetworks erwirkt einstweilige Verfügung gegen Web-Neuling Streambox

Seattle - Die durch das RealAudio- und RealVideo-Format bekannt gewordene Firma RealNetworks http://www.realnetworks.com/ hat bei einem Bezirksgericht an ihrem Standort Seattle eine einstweilige Verfügung gegen das erst kürzlich gegründete Internet-Entwicklerhaus Streambox http://www.streambox.com/ erwirkt. Gegenstand der Klage waren die Streambox-Softwareprodukte "Ripper", "VCR" und "Ferret", die nach Ansicht von RealNetworks eine Copyright-Verletzung darstellen. Sie dürfen nun weder weiterentwickelt, produziert noch verkauft werden.

Mit Streambox-Software können Websurfer unter anderem Audio- und Video-Streams, die als Online-Broadcast-Inhalte über das Internet geschickt werden, kopieren und in lokale Dateien verschiedener Formate wie etwa MP3 konvertieren. Die Software des Formatschöpfers RealNetworks erlaubt so etwas von Haus aus nicht. Kritisiert wurde auch, dass Streambox sein Suchprogramm "Ferret" als Zusatzprogramm für den RealPlayer ausgelegt habe. Dadurch werde ein Lizenzabkommen von RealNetworks mit dem Internet-Unternehmen Snap, hinter dem Cnet und NBC stehen, unterlaufen. Dem Abkommen zufolge hat Snap das alleinige Recht auf Suchvorgänge über den RealPlayer und zahlt für jeden dieser Vorgänge eine Gebühr an RealNetworks.

Die in Redmond, Washington, beheimatete Firma Streambox bezeichnet sich selbst als weltweit führend in Bezug auf das Suchen, Indizieren und Einordnen von Streaming-Media-Inhalten. Da der Stopp der kritisierten Produkte für Streambox mit weitreichenden wirtschaftlichen Folgen verbunden ist, verlangte das Gericht von RealNetworks, eine Sicherheit von 1 Mio. Dollar zu hinterlegen. Der Betrag soll in dem Fall, dass die einstweilige Verfügung sich im ausstehenden Gerichtsverfahren als unbegründet herausstellen sollte, den bei Streambox inzwischen entstandenen Schaden abdecken. Die erste Anhörung in diesem Verfahren ist für den 7. Jänner 2000 angesetzt.

Streambox-Chef Bob Hildeman zeigte sich "sehr erstaunt" über das Urteil. Er widersprach dem Vorwurf von RealNetworks, die Streambox-Produkte stellten eine Aufforderung zum Raubkopieren von Stream-Inhalten dar und seien lediglich zur Umgehung von Schutzeinrichtungen der RealNetworks-Software geschaffen worden. Hildemans Darstellung zufolge stellen die Produkte seines Hauses lediglich eine Ergänzung zur RealNetworks-Technik dar. Auch die Suche durch Snap solle durch "Ferret" keineswegs ersetzt, sondern nur erweitert werden. Nach Ansicht von RealNetworks hingegen macht das Urteil des Bezirksgerichts deutlich, wie wichtig die Rechte an geistigem Eigentum im Digitalzeitalter seien. Streambox hat unterdessen angekündigt, veränderte Versionen von "Ferret" und "Ripper" herauszubringen, die die einstweilige Verfügung nicht verletzen würden.

 

Quelle: Pressetext Austria, erschienen am 31.12.1999
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