Wien - Am 1. Jänner 2000 tritt das Gesetz über
elektronische Signaturen (SigG) in Kraft, mit dem die rechtlichen
Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr in Österreich
geschaffen werden. Elektronische Signaturen via E-Mail und Internet sind
damit ab sofort in ihren Rechtswirkungen der eigenhändigen Unterschrift
gleichgestellt. Nur noch beim Notar, beim Grundbuch und bei Bürgschaften
muss künftig handschriftlich unterschrieben werden.
http://www.parlinkom.gv.at/pd/pm/XX/I/his/020/I02065_.html
Österreich übernimmt mit dem Signaturgesetz eine Vorreiterrolle in Europa.
Der EU-Ministerrat hatte sich erst im Spätherbst auf die Bedingungen für
digitale Unterschriften geeinigt. Das neue Gesetz regelt u.a. die
Authentifizierung elektronischer Daten im Geschäftsverkehr. Außerdem werden
darin die Grundlagen für die Erbringung von Signatur- und
Zertifizierungsdiensten sowie für die Verwendung sicherer Technologien im
Internet geschaffen.
Laut einer Umfrage der Zeitschrift PC-Welt schützt noch kaum ein Anwender
seine E-Mails vor unberechtigtem Zugriff durch Dritte. 84 Prozent von 1100
befragten Usern nützen demnach weder eine E-Mail-Verschlüsselung noch
digitale Signaturen zum Schutz von versendeten elektronischen Dokumenten.
Nur sechs Prozent codieren ihre E-Mails, einer digitalen Signatur bedienen
sich weniger als drei Prozent der Befragten. Beide Sicherungsmethoden für
E-Mails setzen etwa sieben Prozent ein.
Datakom Austria warnt vor ungenügender Absicherung von Transaktionen
Datakom Austria, Österreichs Marktführer bei der elektronischen Unterschrift
und Betreiber des größten österreichischen Trust Centers zur Beglaubigung
von digitalen Signaturen, kann die Umfrage durch eigene Untersuchungen
bestätigen. http://www.datakom.at "Der elektronische Handel steckt bei uns
in den Kinderschuhen, die Sicherung von Geld- und Datentransaktionen wird
noch immer sträflich vernachlässigt", warnt der zuständige Experte von
Datakom Austria, Herbert Tischler. "Das ist, als ob man Geldbriefe
unverschlossen verschicken würde", erklärt Tischler.
Beim privaten Informationstausch könne man dies vielleicht noch durchgehen
lassen, wenn es aber um geschäftliche Belange geht, sollte die elektronische
Post sicher vor dem Zugriff von Dritten sein, fordert Tischler. Schließlich
könnten sonst Geschäftsgeheimnisse über kleine Umwege leicht zum Mitbewerber
gelangen. Besonders dann, wenn es um Bestellungen, elektronische Verträge
und Geldtransaktionen geht, sei die Digitale Signatur unverzichtbar.
Das österreichische Signaturgesetz stellt die Digitale Signatur der
händischen Unterschrift weitgehend gleich. "Die Datakom ist überzeugt, dass
sich die Digitale Signatur durchsetzt, weil nur durch sie die Identität und
Authentizität eines Senders jederzeit, auch nachträglich, verbindlich
überprüpft werden kann." Weitere Vorteile: Direkte Absprachen im Vorfeld
einer E-Commerce-Beziehung seien nicht mehr nötig, telefonische Rückfragen
bei bisher unbekannten Teilnehmern entfallen; Bestellungen etc. langen damit
rechtsverbindlich ein, sagt Tischler. http://www.a-sign.at
Der EU-Ministerrat hatte sich am 30. November auf die Grundregeln für die
elektronische Unterschrift geeinigt. Die Regeln sollen das Benutzen von
digitalen Unterschriften und deren gesetzliche Anerkennung einfacher machen.
Dabei geht es nicht nur um den elektronischen Handel, sondern auch um den
elektronischen Schriftverkehr mit Behörden, etwa dem Finanzamt. In
Österreich wurde das einheitliche Signaturgesetz bereits im Juli
verabschiedet.
EU beschließt Grundregeln für elektronische Signatur
http://www.pressetext.at/show.pl.cgi?pta=991130036
EU-Parlament billigt Online-Signatur
http://www.pressetext.at/show.pl.cgi?pta=991030003
SigG: Eigenhändige Unterschrift nur noch bei Notar, Grundbuch und Bürgschaft
http://www.pressetext.at/show.pl.cgi?pta=990716016
Signaturgesetz läßt viele Fragen offen
http://www.pressetext.at/show.pl.cgi?pta=990704001
Entwurf für Signaturgesetz sieht hohe Haftpflicht vor
http://www.pressetext.at/show.pl.cgi?pta=990703005