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Signaturgesetz tritt am 1. Jänner in Kraft

Umfrage: Kaum ein Anwender schützt seine E-Mails

Wien - Am 1. Jänner 2000 tritt das Gesetz über elektronische Signaturen (SigG) in Kraft, mit dem die rechtlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr in Österreich geschaffen werden. Elektronische Signaturen via E-Mail und Internet sind damit ab sofort in ihren Rechtswirkungen der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Nur noch beim Notar, beim Grundbuch und bei Bürgschaften muss künftig handschriftlich unterschrieben werden. http://www.parlinkom.gv.at/pd/pm/XX/I/his/020/I02065_.html

Österreich übernimmt mit dem Signaturgesetz eine Vorreiterrolle in Europa. Der EU-Ministerrat hatte sich erst im Spätherbst auf die Bedingungen für digitale Unterschriften geeinigt. Das neue Gesetz regelt u.a. die Authentifizierung elektronischer Daten im Geschäftsverkehr. Außerdem werden darin die Grundlagen für die Erbringung von Signatur- und Zertifizierungsdiensten sowie für die Verwendung sicherer Technologien im Internet geschaffen.

Laut einer Umfrage der Zeitschrift PC-Welt schützt noch kaum ein Anwender seine E-Mails vor unberechtigtem Zugriff durch Dritte. 84 Prozent von 1100 befragten Usern nützen demnach weder eine E-Mail-Verschlüsselung noch digitale Signaturen zum Schutz von versendeten elektronischen Dokumenten. Nur sechs Prozent codieren ihre E-Mails, einer digitalen Signatur bedienen sich weniger als drei Prozent der Befragten. Beide Sicherungsmethoden für E-Mails setzen etwa sieben Prozent ein.

Datakom Austria warnt vor ungenügender Absicherung von Transaktionen

Datakom Austria, Österreichs Marktführer bei der elektronischen Unterschrift und Betreiber des größten österreichischen Trust Centers zur Beglaubigung von digitalen Signaturen, kann die Umfrage durch eigene Untersuchungen bestätigen. http://www.datakom.at "Der elektronische Handel steckt bei uns in den Kinderschuhen, die Sicherung von Geld- und Datentransaktionen wird noch immer sträflich vernachlässigt", warnt der zuständige Experte von Datakom Austria, Herbert Tischler. "Das ist, als ob man Geldbriefe unverschlossen verschicken würde", erklärt Tischler.

Beim privaten Informationstausch könne man dies vielleicht noch durchgehen lassen, wenn es aber um geschäftliche Belange geht, sollte die elektronische Post sicher vor dem Zugriff von Dritten sein, fordert Tischler. Schließlich könnten sonst Geschäftsgeheimnisse über kleine Umwege leicht zum Mitbewerber gelangen. Besonders dann, wenn es um Bestellungen, elektronische Verträge und Geldtransaktionen geht, sei die Digitale Signatur unverzichtbar.

Das österreichische Signaturgesetz stellt die Digitale Signatur der händischen Unterschrift weitgehend gleich. "Die Datakom ist überzeugt, dass sich die Digitale Signatur durchsetzt, weil nur durch sie die Identität und Authentizität eines Senders jederzeit, auch nachträglich, verbindlich überprüpft werden kann." Weitere Vorteile: Direkte Absprachen im Vorfeld einer E-Commerce-Beziehung seien nicht mehr nötig, telefonische Rückfragen bei bisher unbekannten Teilnehmern entfallen; Bestellungen etc. langen damit rechtsverbindlich ein, sagt Tischler. http://www.a-sign.at

Der EU-Ministerrat hatte sich am 30. November auf die Grundregeln für die elektronische Unterschrift geeinigt. Die Regeln sollen das Benutzen von digitalen Unterschriften und deren gesetzliche Anerkennung einfacher machen. Dabei geht es nicht nur um den elektronischen Handel, sondern auch um den elektronischen Schriftverkehr mit Behörden, etwa dem Finanzamt. In Österreich wurde das einheitliche Signaturgesetz bereits im Juli verabschiedet.

EU beschließt Grundregeln für elektronische Signatur http://www.pressetext.at/show.pl.cgi?pta=991130036

EU-Parlament billigt Online-Signatur http://www.pressetext.at/show.pl.cgi?pta=991030003

SigG: Eigenhändige Unterschrift nur noch bei Notar, Grundbuch und Bürgschaft http://www.pressetext.at/show.pl.cgi?pta=990716016

Signaturgesetz läßt viele Fragen offen http://www.pressetext.at/show.pl.cgi?pta=990704001

Entwurf für Signaturgesetz sieht hohe Haftpflicht vor http://www.pressetext.at/show.pl.cgi?pta=990703005

 

Quelle: Pressetext Austria, erschienen am 31.12.1999
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