Wien - Die Photovoltaik-Wirtschaft in Österreich
steht vor einer existenziellen Bedrohung. Die für das Gesamtjahr 2003
vorgeschriebene Abnahmemenge durch die Netzbetreiber ist bereits am 14.
Januar überschritten worden. Für die restlichen 50 Jahreswochen dürften
die Solarstrom-Produzenten also nur Bruchteile der Gestehungskosten als
Erlös für ihr Produkt erhalten - sofern sie ihren Strom überhaupt an den
Mann bringen können.
Im neuen Ökostromgesetz sollte unter anderem die Förderung von
umweltfreundlichem Strom aus Solarzellen auf eine neue Basis gestellt
werden. Die Netzbetreiber wurden zur Abnahme von Ökostrom zu festgelegten
Preisen verpflichtet, wodurch der Absatz von Ökostrom zu kostendeckenden
Preisen sichergestellt werden sollte. Mit dem Gesetz sollte die
Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.
September 2001 betreffend "Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren
Energieträgern im Elektrizitätsbinnenmarkt" umgesetzt werden. Die
Netzbetreiber waren von der Regelung wenig angetan, da sie die erhöhten
Kosten an ihre Kunden weitergeben müssen und so indirekt der
Gesamtstromverbrauch sinkt. Die Stromkonzerne erreichten, dass in
Paragraph 10 Ökostromgesetz eine Deckelung der Abnahmeverpflichtung von
relativ teurem Solarstrom bei 15 Megawatt eingeführt wurde.
Wie die Aufsichtsbehörde E-Control http://www.e-control.at mitteilt, ist
dieser Wert bereits am 14. Januar überschritten worden. Die Netzbetreiber
haben bereits Verträge über den Kauf von 15,458 MW abgeschlossen, wovon
etwa vier bis fünf Megawatt aus tatsächlich bestehenden Anlagen stammen.
Rund zwei Drittel der gekauften Strommenge stammt aus Anlagen, die erst
errichtet werden müssen. Dazu schreibt die E-Control: "Falls nach einer
Überprüfung der bisher eingelangten Anträge der Wert von 15 MW
tatsächlich überschritten wird, besteht nun laut Öko Stromgesetz für
weitere Anlagen KEIN Anspruch mehr auf Abnahme [...] samt
Einspeisetarifvergütung." Lediglich Kleinstanlagen (maximal 20 kW), die
in Zusammenhang mit Gebäuden errichtet wurden, haben noch ein Recht auf
Abnahme des Solarstromes. Einen Anspruch auf den erhöhten Einspeisetarif
haben aber auch sie nicht mehr, wodurch sich sogar für viele
umweltbewusste Privatpersonen erhebliche finanzielle Einbußen ergeben.
Ob die erfolgte Regelung mit einer offenbar weit an der Realität
vorbeigehenden Deckelung im Ökostromgesetz eine Umsetzung im Sinne der
EU-Richtlinie darstellt, ist noch unklar. Juristische Schritte gegen die
Republik Österreich sind wahrscheinlich, nehmen aber in der Regel mehrere
Jahre in Anspruch. Eine Initiative http://www.energienetzwerk.at.tt
versucht daher mit einer Online-E-Mail-Kampagne
http://members.telering.at/rmw/stopp15mw/PV15MW.htm an die zuständigen
Minister Martin Bartenstein und Wilhelm Molterer sowie den
niederösterreichischen Landeshauptmann Erwin Pröll eine Streichung der
Deckelung für Solarstrom zu erreichen. Angesichts der unklaren Situation
in Regierung und Parlament ist eine schnelle Gesetzesänderung aber nicht
zu erwarten.