Beinahe unbemerkt im allgemeinen Trubel rund um die Pensionsreform hat das Parlament eine Reihe weiterer Gesetze und Gesetzesänderungen beschlossen. Dabei wurde eine Empfehlung der EU berücksichtigt: Auch Privatpersonen können jetzt die Kosten für neue Breitband Internetzugänge von der Steuer abgesetzen.
Der Begriff "Breitband Internet" ist im Gesetz genau definiert: Dazu zählen nur jene Anschlüsse, die mehr als 250 Kilobit pro Sekunde Bandbreite zur Verfügung stellen. Alle "high speed" Internetzugänge gehören prinzipiell dazu.
Leider werden keine bestehenden Breitband Internetzugänge gefördert. Der Gesetzgeber hat hier ziemlich wasserdicht formuliert: Voraussetzung ist die "... erstmalige Herstellung des Internetzuganges nach dem 30. April 2003...". Wer also jetzt einen Breitband Internetzugang über Funk oder Kabel bestellt, darf sogar die laufenden Gebühren bis zu 40,- Euro pro Monat als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Von den Herstellungskosten werden 50,- Euro als Sonderausgabe anerkannt.
Weitere Infos gibts auf der Homepage des Finanzministeriums unter http://www.bmf.gv.at/steuern/NeueGesetze/bbg2003steuern.htm