Brüssel (pte, 25. Juli 2003 14:29) - Die Europäische Kommission http://europa.eu.int hat eine Richtlinie, wonach in jedem Mitgliedstaat mindestens ein Netzbetreiber Mietleitungen bereitstellen muss, aufgehoben. Die entsprechende Richtlinie wurde durch ein, so die EU, "flexibleres" Konzept ersetzt. Einer der Grundsätze dieses neuen Rechtsrahmens dabei sei, dass die Regulierung des Telekom-Marktes dort enden müsse, wenn der Wettbewerb das gewünschte Ergebnis bringe. Den entsprechenden Beschluss, der gestern, Donnerstag, gefasst worden ist, teilte die EU-Kommission heute, Freitag, mit.
Die EU-Mitgliedstaaten haben seit zehn Jahren dafür sorgen müssen, dass mindestens ein Netzbetreiber - im Normalfall der ehemalige Monopolist - auf dem gesamten Hoheitsgebiet des betreffenden Staates ein Mindestangebot an Mitleitungen bereitstellt. Das erforderliche Angebot umfasste dabei fünf verschiedene Arten von Leitungen. Da seit der Liberalisierung des Telekommarktes vor fünf Jahren aber Mietleitungen auf vielen Märkten wettbewerbsorientiert angeboten würden, sinke der Bedarf an einer verpflichteten landesweiten Bereitstellung dieser Dienste, schreibt die Kommission.
Daher können, teilte die EU-Kommission weiter mit, EU-Mitgliedstaaten die entsprechende Verpflichtung künftig aufheben. Dabei können die nationalen Regulierungsbehörden auch geografische Überlegungen in ihre Entscheidungen einbeziehen: Wenn etwa in einigen Gebieten ein wirksamer Wettbewerb herrscht, in anderen aber nicht, so kann etwa die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung von Mitleitungen nur in den Letzteren aufrechterhalten werden.