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Arge Daten bestätigt Datenschutzlücke bei AON

Kunde kritisiert Service von A-Online

Wien - Gestern bestätigte die "ARGE DATEN - Österreichische Gesellschaft für Datenschutz" einen Bericht von pressetext.austria, wonach die A-Online-Nutzerdaten frei abrufbar sind und im Internet veröffentlicht werden. Siehe http://www.pressetext.at/show.pl.cgi?pta=000127027 "Entgegen ersten Presseberichten handelt es sich hier nicht um einen JAVA-Programmierfehler sondern um die übliche Funktionalität einer WEB-Datenbank-Abfrage", erklärte ARGE-Obmann Hans Zeger. http://www.ad.or.at/dsg2000/

Hans G. Zeger: "Nach dem Datenschutzgesetz 2000 (DSG) bedeutet dies, dass persönliche Daten, die einmal veröffentlicht wurden nicht mehr unter die Geheimhaltungsbestimmungen fallen, daher nach dem DSG nur mehr sehr eingeschränkte Schutzrechte bestehen und jede Person oder Firma, die ein berechtigtes Interesse hat, diese Daten verwenden kann."

Die ARGE DATEN macht darauf aufmerksam, dass Personen, die sich durch die Veröffentlichung in der Privatsphäre verletzt fühlen, noch einige Rechte verbleiben:

  1. Recht auf Widerruf: Wer die Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben hat, kann dies jederzeit, ohne nachteilige Vertragsfolgen befürchten zu müssen, widerrufen.
  2. Recht auf Widerspruch: Jeder hat das Recht, gegen die Aufnahme in öffentlich zugängliche Datensammlungen Widerspruch einzulegen.
  3. Recht auf Auskunft: Jeder kann bei A-Onoline um Auskunft über die tatsaechlich gespeicherten Daten verlangen.
  4. Recht auf Information: A-Online müsste spätestens mit 1.1.2000 oder bei Neukunden zum Zeitpunkt der Ermittlung der Daten, die Betroffenen über die Veröffentlichung der Daten informieren.

Hans G. Zeger: "Wird eines dieser Rechte verletzt, kann Beschwerde bei der Datenschutzkommission erhoben werden. Die ARGE DATEN unterstützt alle bei der Durchsetzung der Ansprüche."

Indessen hat pressetext.austria in Erfahrung gebracht, dass auch im Service von A-Online gravierende Mängel herrschen. Ein Neukunde, der einen Monat nach Bestellung immer noch keinen Anschluss hatte, stornierte seinen Auftrag und erhielt prompt zwei Tage nach seinem Storno die Bestätigung der Abo-Anmeldungen. Mehrfache Versuche bei der Hotline zu reklamieren, um sein Storno durchzusetzen, endeten im Nirwana der Telefonleitungen.

 

Quelle: Pressetext Austria, erschienen am 30.1.2000
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