Wien - Gestern bestätigte die "ARGE DATEN -
Österreichische Gesellschaft für Datenschutz" einen Bericht von
pressetext.austria, wonach die A-Online-Nutzerdaten frei abrufbar sind und
im Internet veröffentlicht werden. Siehe
http://www.pressetext.at/show.pl.cgi?pta=000127027 "Entgegen ersten
Presseberichten handelt es sich hier nicht um einen JAVA-Programmierfehler
sondern um die übliche Funktionalität einer WEB-Datenbank-Abfrage", erklärte
ARGE-Obmann Hans Zeger. http://www.ad.or.at/dsg2000/
Hans G. Zeger: "Nach dem Datenschutzgesetz 2000 (DSG) bedeutet dies, dass
persönliche Daten, die einmal veröffentlicht wurden nicht mehr unter die
Geheimhaltungsbestimmungen fallen, daher nach dem DSG nur mehr sehr
eingeschränkte Schutzrechte bestehen und jede Person oder Firma, die ein
berechtigtes Interesse hat, diese Daten verwenden kann."
Die ARGE DATEN macht darauf aufmerksam, dass Personen, die sich durch die
Veröffentlichung in der Privatsphäre verletzt fühlen, noch einige Rechte
verbleiben:
- Recht auf Widerruf: Wer die Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben hat,
kann dies jederzeit, ohne nachteilige Vertragsfolgen befürchten zu müssen,
widerrufen.
- Recht auf Widerspruch: Jeder hat das Recht, gegen die Aufnahme in
öffentlich zugängliche Datensammlungen Widerspruch einzulegen.
- Recht auf Auskunft: Jeder kann bei A-Onoline um Auskunft über die
tatsaechlich gespeicherten Daten verlangen.
- Recht auf Information: A-Online müsste spätestens mit 1.1.2000 oder bei
Neukunden zum Zeitpunkt der Ermittlung der Daten, die Betroffenen über die
Veröffentlichung der Daten informieren.
Hans G. Zeger: "Wird eines dieser Rechte verletzt, kann Beschwerde bei der
Datenschutzkommission erhoben werden. Die ARGE DATEN unterstützt alle bei
der Durchsetzung der Ansprüche."
Indessen hat pressetext.austria in Erfahrung gebracht, dass auch im Service
von A-Online gravierende Mängel herrschen. Ein Neukunde, der einen Monat
nach Bestellung immer noch keinen Anschluss hatte, stornierte seinen Auftrag
und erhielt prompt zwei Tage nach seinem Storno die Bestätigung der
Abo-Anmeldungen. Mehrfache Versuche bei der Hotline zu reklamieren, um sein
Storno durchzusetzen, endeten im Nirwana der Telefonleitungen.