Strassburg/Amsterdam - Nach den jüngsten Angriffen
auf die Webserver großer US-Unternehmen erwägt die europäische
Expertengruppe für Cyberkriminalität, PC-CY, ein generelles Verbot für
Hacker-Tools. Die Kommission erarbeitet gegenwärtig ein internationales
Abkommen für den Europarat http://www.europarat.at und die USA, Japan,
Kanada und Südafrika. Zukünftig wollen die Länder gemeinsam gezielt gegen
Online-Kriminalität vorgehen. Das Abkommen soll Ende des Jahres in Kraft
treten.
Der niederländische Bürgerrechtler Maurice Wesseling bezeichnet ein solches
Verbot jedoch als "schlechte Idee". Die Öffentlichkeit würde dadurch ein
falsches Sicherheitsgefühl erhalten, die Software-Hersteller und
Systemverwalter einen wichtigen Anreiz zur Verbesserung ihrer
Datensicherheit verlieren. Wesseling veröffentlichte einen Brief des
niederländischen Justizministers an das niederländische Parlament. Darin
werden die Verhandlungspunkte des internationalen Abkommens genannt. So
sieht die Übereinkunft unter anderem detaillierte Vorgehensweisen zur
Überprüfung der Inhalte von E-Mails vor. Mit einem Durchsuchungsbefehl
sollen Strafverfolger auf gespeicherte E-Mails zugreifen können. Ein
Gerichtsbeschluss soll es ermöglichen, Telekommunikationsleitungen
anzuzapfen.
Beim grenzüberschreitenden Telekommunikationsverkehr sieht der Entwurf vor,
das Land des Empfängers mit der Durchsuchung zu beauftragen. Dazu sollen
nationale Kontaktstellen eingerichtet werden, die schnell auf derartige
Anfragen reagieren können. Sollte jedoch das europäische Rechtshilfeabkommen
wie vorgesehen am 27. März verabschiedet werden, würden der derzeit
diskutierte Entwurf überflüssig - zumindest innerhalb der Europäischen
Union. Denn das Rechtshilfabkommen erlaubt den Strafverfolgungsbehörden, bei
begründetem Verdacht direkt auf Server in einem anderen EU-Mitgliedsstaat
zuzugreifen. Erst nach spätestens 96 Stunden muss der betroffene Staat
unterrichtet werden. Dieser muss dem Zugriff nachträglich zustimmen,
anderenfalls dürfen die Daten nicht verwendet werden.
Ebenso diskutiert wird die Einführung einer so genannten Preservation Order.
Durch sie sollen Internet-Service-Provider auf Bitte der Strafverfolger
Kommunikationsdaten des Verdächtigen sofort einfrieren und speichern. Mit
einer richterlichen Genehmigung könnte die Polizei dann die Daten
beschlagnahmen und auswerten. In diesem Fall kamen die EU-Datenschützer den
Strafverfolgern bereits Anfang September vergangenen Jahres entgegen: Sie
empfahlen, die Speicherfristen für Logfiles, die die Bewegungen eines
Internet-Users im Web dokumentieren, zu harmonisieren. Die Frist soll so
lang sein, dass Verbraucher ihre Rechnungen anfechten können, gleichzeitig
aber so kurz, um "Betreiber und Provider nicht zu überlasten" und dem "Recht
auf Schutz der Privatsphäre Genüge zu tun". Dabei soll der Zeitraum nicht
länger als drei Monate betragen.
Unumstritten ist das internationale Vorgehen gegen Kinderpornographie. Die
Länder konnten sich jedoch nicht darauf einigen, wie mit anderen Inhalten
verfahren werden soll: Während die europäischen Staaten auch rassistische
Äußerungen verfolgen wollen, lehnen die USA dies ab. Die Europäer sind
wiederum gegen eine generelle Kriminalisierung von Pornographie, die andere
Staaten gefordert hatten.