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Computer/Telekommunikation
Weltweites Verbot von Hackertools geplant

Abkommen gegen Online-Kriminalität soll mit Jahresende in Kraft treten

Strassburg/Amsterdam - Nach den jüngsten Angriffen auf die Webserver großer US-Unternehmen erwägt die europäische Expertengruppe für Cyberkriminalität, PC-CY, ein generelles Verbot für Hacker-Tools. Die Kommission erarbeitet gegenwärtig ein internationales Abkommen für den Europarat http://www.europarat.at und die USA, Japan, Kanada und Südafrika. Zukünftig wollen die Länder gemeinsam gezielt gegen Online-Kriminalität vorgehen. Das Abkommen soll Ende des Jahres in Kraft treten.

Der niederländische Bürgerrechtler Maurice Wesseling bezeichnet ein solches Verbot jedoch als "schlechte Idee". Die Öffentlichkeit würde dadurch ein falsches Sicherheitsgefühl erhalten, die Software-Hersteller und Systemverwalter einen wichtigen Anreiz zur Verbesserung ihrer Datensicherheit verlieren. Wesseling veröffentlichte einen Brief des niederländischen Justizministers an das niederländische Parlament. Darin werden die Verhandlungspunkte des internationalen Abkommens genannt. So sieht die Übereinkunft unter anderem detaillierte Vorgehensweisen zur Überprüfung der Inhalte von E-Mails vor. Mit einem Durchsuchungsbefehl sollen Strafverfolger auf gespeicherte E-Mails zugreifen können. Ein Gerichtsbeschluss soll es ermöglichen, Telekommunikationsleitungen anzuzapfen.

Beim grenzüberschreitenden Telekommunikationsverkehr sieht der Entwurf vor, das Land des Empfängers mit der Durchsuchung zu beauftragen. Dazu sollen nationale Kontaktstellen eingerichtet werden, die schnell auf derartige Anfragen reagieren können. Sollte jedoch das europäische Rechtshilfeabkommen wie vorgesehen am 27. März verabschiedet werden, würden der derzeit diskutierte Entwurf überflüssig - zumindest innerhalb der Europäischen Union. Denn das Rechtshilfabkommen erlaubt den Strafverfolgungsbehörden, bei begründetem Verdacht direkt auf Server in einem anderen EU-Mitgliedsstaat zuzugreifen. Erst nach spätestens 96 Stunden muss der betroffene Staat unterrichtet werden. Dieser muss dem Zugriff nachträglich zustimmen, anderenfalls dürfen die Daten nicht verwendet werden.

Ebenso diskutiert wird die Einführung einer so genannten Preservation Order. Durch sie sollen Internet-Service-Provider auf Bitte der Strafverfolger Kommunikationsdaten des Verdächtigen sofort einfrieren und speichern. Mit einer richterlichen Genehmigung könnte die Polizei dann die Daten beschlagnahmen und auswerten. In diesem Fall kamen die EU-Datenschützer den Strafverfolgern bereits Anfang September vergangenen Jahres entgegen: Sie empfahlen, die Speicherfristen für Logfiles, die die Bewegungen eines Internet-Users im Web dokumentieren, zu harmonisieren. Die Frist soll so lang sein, dass Verbraucher ihre Rechnungen anfechten können, gleichzeitig aber so kurz, um "Betreiber und Provider nicht zu überlasten" und dem "Recht auf Schutz der Privatsphäre Genüge zu tun". Dabei soll der Zeitraum nicht länger als drei Monate betragen.

Unumstritten ist das internationale Vorgehen gegen Kinderpornographie. Die Länder konnten sich jedoch nicht darauf einigen, wie mit anderen Inhalten verfahren werden soll: Während die europäischen Staaten auch rassistische Äußerungen verfolgen wollen, lehnen die USA dies ab. Die Europäer sind wiederum gegen eine generelle Kriminalisierung von Pornographie, die andere Staaten gefordert hatten.

 

Quelle: Pressetext Austria, erschienen am 5.3.2000
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