Brüssel - Die Europäische Kommission hat gegen
Österreich ein so genanntes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil
es im Telekomsektor immer noch keine Übertragbarkeit der Telefonnummern und
keine Betreibervorauswahl für Ortsgespräche gibt. Beide Maßnahmen hätten
spätestens seit 1. Jänner 2000 verwirklicht sein müssen. In Österreich hat
jedoch erst gestern, Dienstag, die Telekom Control Kommission (TKC)
http://www.tkc.at über die Bedingungen für die Nummernportabilität
entschieden. pte berichtete
http://www.pressetext.at/show.pl.cgi?pta=000328035
Neben Österreich wird auch gegen Belgien, Frankreich, Italien, die
Niederlande und Finnland vorgegangen. Mit der Betreibervorauswahl erhalten
Telefonkunden, einschließlich ISDN-Kunden, Zugang zu anderen Betreibern,
ohne Kennzahlen wählen zu müssen, und sie können die Vorauswahl durch
Eingabe einer kurzen Kennzahl fallweise aufheben. Durch die Übertragbarkeit
von Nummern wird gewährleistet, dass Kunden ihre Nummer im Festnetz und
ISDN-Netz behalten können, wenn sie das Unternehmen wechseln, das den Dienst
erbringt.
Die Mitgliedstaaten werden nun aufgefordert, innerhalb eines Monats zu den
Bedenken der Kommission Stellung zu nehmen. Sollten die Anschuldigungen
weiter bestehen (was im Falle Österreichs nicht zu erwarten ist), so endet
das Verfahren mit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH).