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Österreich bei Telekom-Liberalisierung säumig

Verfahren wegen fehlender Betreibervorauswahl und Nichtübertragbarkeit von Telefonnummern

Brüssel - Die Europäische Kommission hat gegen Österreich ein so genanntes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil es im Telekomsektor immer noch keine Übertragbarkeit der Telefonnummern und keine Betreibervorauswahl für Ortsgespräche gibt. Beide Maßnahmen hätten spätestens seit 1. Jänner 2000 verwirklicht sein müssen. In Österreich hat jedoch erst gestern, Dienstag, die Telekom Control Kommission (TKC) http://www.tkc.at über die Bedingungen für die Nummernportabilität entschieden. pte berichtete http://www.pressetext.at/show.pl.cgi?pta=000328035

Neben Österreich wird auch gegen Belgien, Frankreich, Italien, die Niederlande und Finnland vorgegangen. Mit der Betreibervorauswahl erhalten Telefonkunden, einschließlich ISDN-Kunden, Zugang zu anderen Betreibern, ohne Kennzahlen wählen zu müssen, und sie können die Vorauswahl durch Eingabe einer kurzen Kennzahl fallweise aufheben. Durch die Übertragbarkeit von Nummern wird gewährleistet, dass Kunden ihre Nummer im Festnetz und ISDN-Netz behalten können, wenn sie das Unternehmen wechseln, das den Dienst erbringt.

Die Mitgliedstaaten werden nun aufgefordert, innerhalb eines Monats zu den Bedenken der Kommission Stellung zu nehmen. Sollten die Anschuldigungen weiter bestehen (was im Falle Österreichs nicht zu erwarten ist), so endet das Verfahren mit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH).

 

Quelle: Pressetext Austria, erschienen am 31.3.2000
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