Achtung: die ReSI Plattform wurde mit Ende 2018 geschlossen. Hier klicken fuer mehr Informationen.

    Diese Seite dient nur mehr als Archiv für die Beitraege die in den letzten 22 Jahren gesammelt wurden.


ReSI Regionales Informationssystem
 NACHRICHTEN

ReSI Startseite
Regionales
Vermischtes
Leute
Sport
Kino
Was ist los?
Wirtschaft

Umwelt

Meist Gelesen
Meist Kommentiert
Meist Bewertet

Alte und neue News
im Archiv suchen.

 SERVICES

Aktuelles Wetter
Livebilder

 VEREIN ReSI

Infos über ReSI

  WICHTIGE LINKS

Wirtschaft
Tourismus
Vereine
Kultur


Mediathek
Nachhaltigkeit

Mitfahrbörse
fahrgemeinsam.at

Computer/Telekommunikation
Massenorder nach Softwarefehler

Fernseher für 60 Schilling - Präzedenzfall im E-Commerce

Eine Lektion in Sachen E-Commerce dürfte das britische Internet-Versandhaus Argos gelernt haben. Zwar wurden so viele Sony Nicam Fernsehgeräte wie nie zuvor bestellt, aber Grund zur Freude hat das Kaufhaus trotzdem nicht. Denn statt für den regulären Preis von 299,99 englischen Pfund hatte Argos das Gerät für 3 Pfund (etwa 60 Schilling) im Internet inseriert, wie die Financial Times berichtete. http://www.ft.com/ Das Zu-schön-um wahr-zu-sein-Angebot sprach sich rasend schnell in der Internetgemeinde herum, und einige Online-Shopper bestellten gleich Dutzende Fernseher. http://www.argos.co.uk/

Doch Argos will nicht liefern. "Ein Softwarefehler", endschuldigt sich Argos-Manager Terry Duddy nun bei den Kunden. Die 299,99 Pfund hatte ein fehlerhaftes Computerprogramm zu 3 Pfund "aufgerundet". Und da das Super-Sonderangebot ganz offensichtlich ein Irrtum sei - denn schließlich wäre es doch undenkbar und absurd, ein Marken-Fernsehgerät zum Dumpingpreis von nur 3 Pfund - wolle der Online-Shop die Bestellungen nicht annehmen. Das erklärte Argos, nachdem das Online-Versandhaus einen Juristen konsultiert hatte.

"Wir werden uns bei jedem Kunden persönlich entschuldigen, dass wir in diesem Falle die Bestellungen nicht ausführen können", sagt Duddy. Ob die Sache damit erledigt ist? Nein, sagt ein auf den Handel im Internet spezialisierten Juristen, den die Financial Times zitiert. Falls Argos die Bestellungen zum angegebenen Preis nicht ausführe, könne dies zu einem Präzedenzfall für die Rechtslage im Internethandel werden.

 

Quelle: Pressetext Austria, erschienen am 2.10.1999
Der Artikel wurde 191 mal gelesen   


SCHLAGZEILEN

 

© Regionales Informationssystem www.ReSI.at, ZVR-Zahl: 555296147