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Europ. Lauschangriff steht vor Legalisierung

Für Polizei wird Zugriff vom Festnetz bis zum Internet per Standleitung möglich sein

Brüssel - Das so genannte Rechtshilfe-Übereinkommen, welches Ermittlungsbehörden Freiheiten zum grenzüberschreitenden Abhören einräumt, steht kurz vor seiner Verabschiedung in Brüssel. Damit geht der Aufbau des polizeilichen Überwachungsapparats auf europäischer Ebene weiter voran. Wie futurezone berichtete, soll das Abkommen dem EU-Parlament, http://www.europaparl.eu.int , das die Streichung dieses Paragrafen gefordert hatte, nicht mehr vorgelegt werden.

Das "European Telecommunications Standards Institute" (ETSI) http://www.etsi.org produzierte seit Mitte des Vorjahres eine mehrere hundert Seiten umfassende Serie von technischen Papieren. Deren Stoßrichtung: Ermittler sollen an jedes Netzwerk per Standleitung angeschlossen werden - sei es nun das Festnetz, das Internet, GSM, UMTS oder TETRA-Bündelfunk.

In den Hauptvermittlungsämtern für Telefonie und GSM-Roaming Gateways - in Österreich sind diese identisch – wird die Polizei mit eigenen Unix-Rechnern präsent sein. Über ein sogenanntes "handover interface" ist eine Verbindung mit dem jeweiligen Netz gegeben.

 

Quelle: Pressetext Austria, erschienen am 11.4.2000
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