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EU-Kommission: Entbündelunung bis Ende 2000

Billiger Internetzugang durch mögliches Veto Deutschlands gefährdet

Brüssel - Die Europäische Kommission http://europa.eu.int/comm hat heute am Mittwoch eine Empfehlung verabschiedet, in der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, bis zum 31. Dezember 2000 den vollständig entbündelten Zugang allen Endteilnehmern unter transparenten, gerechten und nichtdiskriminierenden Bedingungen bereitzustellen. Das Ziel ist, allen neuen Marktteilnehmern den direkten Zugang zum Teilnehmeranschluss zu öffnen. In Folge erhofft sich die Kommission eine technische Weiterentwicklung bei multimedialen Breitbanddiensten sowie hyperschnellen Internetzugang für alle Telefonkunden.

Im Internetbereich sieht die Empfehlung vor, dass Ex-Monopolisten künftig nicht nur wie bisher bestehende Leitungen als Ganzes vermieten, sondern auch nur Teile einer Leitung anbieten. Dies würde es ermöglichen, mit dem gleichen Kupferkabel in hohen Frequenzbereichen schnelle internet-Zugänge anzubieten, während ein anderer Anbieter im niedrigen Frequenzbereich Telefongespräche übermittelt. Das würde es erlauben, Internetzugänge vor allem für kleine und mittlere Unternehmen günstiger als bisher anzubieten. Die deutsche Telekom fürchtet nun, dass ihre Wettbewerber die gewinnträchtigen Internet-Zugänge anbieten, während für sie der weniger lukrative Sprachdienst übrig bliebe. Daher möchte die deutsche Regierung – eigentlich ein Vorreiter bei der Entbündelung der Ortsnetze – gegen diesen Teil der Empfehlung Einspruch erheben.

Die Empfehlung ergibt sich aus der Initiative eEurope der Kommission und ist eine erste Reaktion auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Gipfels von Lissabon, in denen gefordert wird, die Kosten der Internetnutzung erheblich zu verringern und dazu beizutragen, dass alle einen Zugang zur Informationsgesellschaft erhalten. Zu dieser Initiative erklärten die Kommissare Erkki Liikanen und Mario Monti, dass "das Ortsanschlussnetz nach wie vor eines der Segmente des liberalisierten Telekommunikationsmarktes ist, in denen der geringste Wettbewerb herrscht." In zahlreichen EU-Ländern (neben Österreich auch Dänemark, Deutschland, Finnland, Italien und Niederlande) ist die Entbündelung bereits gesetzlich vorgeschrieben oder ein verbindliches Datum festgelegt worden.

 

Quelle: Pressetext Austria, erschienen am 27.4.2000
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