Brüssel - Die Europäische Kommission
http://europa.eu.int/comm hat heute am Mittwoch eine Empfehlung
verabschiedet, in der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, bis zum 31.
Dezember 2000 den vollständig entbündelten Zugang allen Endteilnehmern unter
transparenten, gerechten und nichtdiskriminierenden Bedingungen
bereitzustellen. Das Ziel ist, allen neuen Marktteilnehmern den direkten
Zugang zum Teilnehmeranschluss zu öffnen. In Folge erhofft sich die
Kommission eine technische Weiterentwicklung bei multimedialen
Breitbanddiensten sowie hyperschnellen Internetzugang für alle
Telefonkunden.
Im Internetbereich sieht die Empfehlung vor, dass Ex-Monopolisten künftig
nicht nur wie bisher bestehende Leitungen als Ganzes vermieten, sondern auch
nur Teile einer Leitung anbieten. Dies würde es ermöglichen, mit dem
gleichen Kupferkabel in hohen Frequenzbereichen schnelle internet-Zugänge
anzubieten, während ein anderer Anbieter im niedrigen Frequenzbereich
Telefongespräche übermittelt. Das würde es erlauben, Internetzugänge vor
allem für kleine und mittlere Unternehmen günstiger als bisher anzubieten.
Die deutsche Telekom fürchtet nun, dass ihre Wettbewerber die
gewinnträchtigen Internet-Zugänge anbieten, während für sie der weniger
lukrative Sprachdienst übrig bliebe. Daher möchte die deutsche Regierung –
eigentlich ein Vorreiter bei der Entbündelung der Ortsnetze – gegen diesen
Teil der Empfehlung Einspruch erheben.
Die Empfehlung ergibt sich aus der Initiative eEurope der Kommission und ist
eine erste Reaktion auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Gipfels von
Lissabon, in denen gefordert wird, die Kosten der Internetnutzung erheblich
zu verringern und dazu beizutragen, dass alle einen Zugang zur
Informationsgesellschaft erhalten. Zu dieser Initiative erklärten die
Kommissare Erkki Liikanen und Mario Monti, dass "das Ortsanschlussnetz nach
wie vor eines der Segmente des liberalisierten Telekommunikationsmarktes
ist, in denen der geringste Wettbewerb herrscht." In zahlreichen EU-Ländern
(neben Österreich auch Dänemark, Deutschland, Finnland, Italien und
Niederlande) ist die Entbündelung bereits gesetzlich vorgeschrieben oder ein
verbindliches Datum festgelegt worden.