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"Software kopieren" in Italien nicht strafbar

Richter: Duplikate für eigenen Bedarf sind okay

Turin - Ein Turiner Geschäftsmann wurde vom Vorwurf der Erstellung illegaler Software-Kopien freigesprochen, weil er "keinen Profit" aus den Duplikaten gezogen habe. Das meldete die italienische Tageszeitung "Corriere della Sera" vergangene Woche. http://www.corriere.it/ Der Geschäftsmann hatte Softwarelizenzen für sein Büro in einfacher Ausfertigung erworben, die Office-Programme dann aber auf alle in den Geschäftsräumen vorhandenen Rechner gespielt, so dass zahlreiche Lizenzen fehlten.

Der Turiner Richter billigte dieses Verhalten mit der Begründung, dass der Geschäftsmann die Kopien nicht verkauft habe und somit keinen Gewinn erwirtschaftet hätte. Verteidiger Claudio Morro sagte dem Corriere, dass gemäß italienischem Strafrecht die Erzielung eines Gewinnes Voraussetzung für eine strafbare Handlung bei Softwarepiraterie sei. Gleichwohl könne ein Urteil im zivilrechtlichen Bereich ganz anders aussehen.

Dementsprechend äußerte sich der Chef der betroffenen italienischen Microsoft Small Office-Abteilung, Maurizio Bendina, verärgert: "Der Richter hat einen Fehler gemacht." Da bisher einmalig, könnte das Urteil Auswirkungen haben. In Österreich wurden Unternehmen, die für den Eigenbedarf Software kopiert haben, bis dato streng verfolgt - von der Beschlagnahmung von Rechnern bis zu hohen Geldstrafen. http://www.bsa.or.at/ (ZDnet/pte)

 

Quelle: Pressetext Austria, erschienen am 2.5.2000
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