Basel - Nach der erfolgreichen Kartellklage gegen
Microsoft kann das Software-Unternehmen nun einen kleinen juristischen Sieg
verzeichnen. Das Baselbieter (Basel Land) Obergericht hat entschieden, dass
das Schweizer Unternehmen Digitale Medien Systeme (DMS) http://www.dms.ch
den Domain-Namen "hotmail.ch" an Microsoft abtreten muss. Damit gab das
Gericht einer von Microsoft eingereichten Klage statt. Die Richter
begründeten ihr Urteil damit, dass Markenrecht vor Domain-Recht gehe.
Hotmail ist einer der größten Gratis-E-Mail-Dienstleister der Welt. Anfangs
war der E-Mail-Dienst nur über "www.hotmail.com" erreichbar, doch nach und
nach richtete das Unternehmen auch weitere Domains wie "www.hotmail.at" und
"www.hotmail.de" ein. Als Microsoft den Dienstleister im August 1998
übernahm, war ihm die 1997 von DMS registrierte Adresse "hotmail.ch" ein
Dorn im Auge. DMS versuchte damals, mit seiner Tochter Hotmail AG im
Kielwasser des amerikanischen Unternehmens ebenfalls einen E-Mail-Dienst
unter der Adresse hotmail.ch aufzubauen, war aber bei weitem nicht so
erfolgreich wie Hotmail.
Nachdem Microsoft im Frühjahr 1999 eine erste Verhandlung vor dem
Obergericht in Liestal gewonnen hatte, wurde die Adresse hotmail.ch bereits
vorsorglich gesperrt. Seitdem bietet DMS seinen E-Mail-Dienst unter anderen
Adressen an, hat aber bei rückläufiger Tendenz nur eine vierstellige
Nutzerzahl. Von daher ist es auch verständlich, dass Philippe Oser,
Geschäftsführer der DMS, nach dem seiner Ansicht nach fairen Urteil nicht in
die nächste Instanz gehen möchte. Microsoft seinerseits will auf eine
Schadensersatzklage gegen DMS verzichten. (heise)