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Computer/Telekommunikation
Firma muss "hotmail.ch" an Microsoft abtreten

Gericht: Markenrecht geht vor Domainrecht

Basel - Nach der erfolgreichen Kartellklage gegen Microsoft kann das Software-Unternehmen nun einen kleinen juristischen Sieg verzeichnen. Das Baselbieter (Basel Land) Obergericht hat entschieden, dass das Schweizer Unternehmen Digitale Medien Systeme (DMS) http://www.dms.ch den Domain-Namen "hotmail.ch" an Microsoft abtreten muss. Damit gab das Gericht einer von Microsoft eingereichten Klage statt. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass Markenrecht vor Domain-Recht gehe.

Hotmail ist einer der größten Gratis-E-Mail-Dienstleister der Welt. Anfangs war der E-Mail-Dienst nur über "www.hotmail.com" erreichbar, doch nach und nach richtete das Unternehmen auch weitere Domains wie "www.hotmail.at" und "www.hotmail.de" ein. Als Microsoft den Dienstleister im August 1998 übernahm, war ihm die 1997 von DMS registrierte Adresse "hotmail.ch" ein Dorn im Auge. DMS versuchte damals, mit seiner Tochter Hotmail AG im Kielwasser des amerikanischen Unternehmens ebenfalls einen E-Mail-Dienst unter der Adresse hotmail.ch aufzubauen, war aber bei weitem nicht so erfolgreich wie Hotmail.

Nachdem Microsoft im Frühjahr 1999 eine erste Verhandlung vor dem Obergericht in Liestal gewonnen hatte, wurde die Adresse hotmail.ch bereits vorsorglich gesperrt. Seitdem bietet DMS seinen E-Mail-Dienst unter anderen Adressen an, hat aber bei rückläufiger Tendenz nur eine vierstellige Nutzerzahl. Von daher ist es auch verständlich, dass Philippe Oser, Geschäftsführer der DMS, nach dem seiner Ansicht nach fairen Urteil nicht in die nächste Instanz gehen möchte. Microsoft seinerseits will auf eine Schadensersatzklage gegen DMS verzichten. (heise)

 

Quelle: Pressetext Austria, erschienen am 5.5.2000
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