Stuttgart - Der auf Computerrecht spezialisierte
Jurist Maximilian Herberger http://herberger.jura.uni-sb.de/ erklärte in
einem Interview der Zeitung "Handelsblatt", dass registrierte Nutzer des
Betriebssystems Windows, die von Microsoft verspätet auf den Wurm
hingewiesen worden waren, den Konzern auf Schadensersatz verklagen könnten.
Außerdem sieht der Rechtsprofessor der Universität des Saarlandes Chancen
für Virenopfer, die das gefährliche Skript von einem Behördenrechner
empfangen haben. Diese könnten eine Entschädigung aus der Staatskasse
fordern.
Herberger geht davon aus, dass Kläger rund die Hälfte ihres Schadens vom
Software-Konzern erstattet bekommen könnten. Der Professor und Herausgeber
von JurPC, der Internetzeitschrift für Rechtsinformatik,
http://www.herberger.de/ begründet dies damit, dass Microsoft schon am 4.
Mai morgens vom Virus erfahren hätte, aber erst am 5. Mai abends, als der
Wurm schon weit verbreitet war, eine Warnung auf seiner Website
veröffentlicht hatte. Statt die registrierten Kunden per Mail zu warnen,
habe das Unternehmen nur selbst seine Server heruntergefahren, um sich vor
einer Infektion zu schützen. (zdnet/handelsblatt)
Microsoft hat in der Zeitung solche Ansprüche jedoch zurückgewiesen. Man sei
nicht verpflichtet, die Kunden über Virengefahren zu informieren, teilte das
Unternehmen mit. Trotzdem glaubt Herberger, dass Einzelpersonen bei einer
Klage gute Chancen hätten. (zdnet)