Achtung: die ReSI Plattform wurde mit Ende 2018 geschlossen. Hier klicken fuer mehr Informationen.

    Diese Seite dient nur mehr als Archiv für die Beitraege die in den letzten 22 Jahren gesammelt wurden.


ReSI Regionales Informationssystem
 NACHRICHTEN

ReSI Startseite
Regionales
Vermischtes
Leute
Sport
Kino
Was ist los?
Wirtschaft

Umwelt

Meist Gelesen
Meist Kommentiert
Meist Bewertet

Alte und neue News
im Archiv suchen.

 SERVICES

Aktuelles Wetter
Livebilder

 VEREIN ReSI

Infos über ReSI

  WICHTIGE LINKS

Wirtschaft
Tourismus
Vereine
Kultur


Mediathek
Nachhaltigkeit

Mitfahrbörse
fahrgemeinsam.at

Computer/Telekommunikation
Unklarheit über Urheberrechte im Internet

EU-Richtlinienvorschlag ist noch nicht geltendes Recht

Wien - Die rechtliche Regelung des Speicherns von Musikdateien auf einem Internetserver ist sowohl innerhalb der EU als auch in Österreich nicht geklärt. Generell werden dem Urheber vom Gesetz verschiedenste Verwertungsrechte eingeräumt. Diese betreffen das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Senderecht und das Recht der öffentlichen Aufführung. Der Urheber muss jeder dieser Verwertungshandlungen zustimmen, sofern nicht eine der zahlreichen Ausnahmeregelungen zutrifft.

Nach Meinung des Wiener Anwalts Peter Ostenhof http://www.ostenhof.com , ist es bisher in Österreich keineswegs geklärt, welche Verwertungsarten beispielsweise durch das Anbieten einer MP3-Datei betroffen sind. Fest stehe lediglich, dass die Speicherung auf einem Server zumindest eine Vervielfältigung bedeute. Da das Musikstück so der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, ist aber auch an den einen Eingriff in eines der drei anderen Verwertungsrechte zu denken. Die EU hat in einem Richtlinienvorschlag deshalb auch das Speichern auf einem Internetserver einer öffentlichen Aufführung gleichgesetzt. Ein Richtlinienvorschlag bedeutet aber noch nicht geltendes Recht.

Der Einordnung unter das Aufführungsrecht hat sich auch die österreichische AKM angeschlossen und vergibt bereits jetzt diesbezügliche Lizenzen. Die AKM nimmt die Wahrung der Urheberrechte im Bereich des Aufführungs- und Senderechts vor. Allerdings gab es bis heute in Österreich keine gerichtliche Entscheidung, die diese Einordnung unter das Aufführungsrecht definitiv bestätigt hätte. (sw)

 

Quelle: Pressetext Austria, erschienen am 29.5.2000
Der Artikel wurde 337 mal gelesen   


SCHLAGZEILEN

 

© Regionales Informationssystem www.ReSI.at, ZVR-Zahl: 555296147