Brüssel - Mit 1. Juni tritt die
EU-Fernabsatzrichtlinie in Kraft, mit der die Verbraucherverträge, die über
das Internet abgeschlossen werden, geregelt werden. Geregelt sind ab nun vor
allem umfassende Informationspflichten auf Seiten der Unternehmer und
Rücktrittsrechte auf Seiten der Verbraucher (Konsumenten).
So muss der Konsument vor der Vertragserklärung über spezielle Informationen
über den Anbieter der Ware oder der Dienstleistung verfügen. Verpflichtend
ist die Angabe des Namens und der Anschrift des Unternehmens, auch die
wesentlichen Eigenschaften der angebotenen Ware oder der Dienstleistung
müssen beschrieben werden. Dabei muss diese Information dem Konsumenten
nicht eigens übermittelt werden. Es genügt laut Richtlinie, dass sich der
Konsument diese Informationen ohne großen Aufwand selbst beschaffen kann.
Während des Zeitraums der Vertrags-Erfüllung, spätestens aber mit der
Lieferung oder Inanspruchnahme der Dienstleistung, muss der Konsument eine
entsprechende Bestätigung der genannten Informationen erhalten. Diese müssen
in einer leicht verständlichen Sprache abgefasst sein.
Dem Verbraucher wird mit der neuen EU-Richtlinie ein siebentägiges
Rücktrittsrecht eingeräumt, wobei diese Frist mit dem Erhalt der Ware bzw.
bei Dienstleistungen mit dem Vertragsabschluss beginnt. Sollte der
Unternehmer seiner Informationspflicht nicht nachkommen, so beträgt diese
Frist sogar drei Monate. Einzige Ausnahme hierbei sind Waren, die nach
kundenspezifischen Wünschen angefertigt wurden.
Weiters sieht das neue Konsumentenschutzgesetz eine Regelung über den
Missbrauch von Kreditkarten beim Internet-Einkauf vor. So kann der
berechtigte Inhaber bei Missbrauch durch Dritte Buchungen oder Zahlungen
rückgängig machen lassen. Durch diese Regelung wird der Karteninhaber
allerdings nicht von seinen Sorgfaltspflichten im Sinne des AGB (Allgemeines
Gesetzbuch) befreit. Ein allzu leichtfertiger Umgang mit der Kreditkarte
wird demnach nicht empfohlen. http://www.ostenhof.com/thema10/default.html
(sw)