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Neue Konsumentenschutz-Regeln für das Internet

Bei Kreditkartenmissbrauch kann Zahlung rückgängig gemacht werden

Brüssel - Mit 1. Juni tritt die EU-Fernabsatzrichtlinie in Kraft, mit der die Verbraucherverträge, die über das Internet abgeschlossen werden, geregelt werden. Geregelt sind ab nun vor allem umfassende Informationspflichten auf Seiten der Unternehmer und Rücktrittsrechte auf Seiten der Verbraucher (Konsumenten).

So muss der Konsument vor der Vertragserklärung über spezielle Informationen über den Anbieter der Ware oder der Dienstleistung verfügen. Verpflichtend ist die Angabe des Namens und der Anschrift des Unternehmens, auch die wesentlichen Eigenschaften der angebotenen Ware oder der Dienstleistung müssen beschrieben werden. Dabei muss diese Information dem Konsumenten nicht eigens übermittelt werden. Es genügt laut Richtlinie, dass sich der Konsument diese Informationen ohne großen Aufwand selbst beschaffen kann. Während des Zeitraums der Vertrags-Erfüllung, spätestens aber mit der Lieferung oder Inanspruchnahme der Dienstleistung, muss der Konsument eine entsprechende Bestätigung der genannten Informationen erhalten. Diese müssen in einer leicht verständlichen Sprache abgefasst sein.

Dem Verbraucher wird mit der neuen EU-Richtlinie ein siebentägiges Rücktrittsrecht eingeräumt, wobei diese Frist mit dem Erhalt der Ware bzw. bei Dienstleistungen mit dem Vertragsabschluss beginnt. Sollte der Unternehmer seiner Informationspflicht nicht nachkommen, so beträgt diese Frist sogar drei Monate. Einzige Ausnahme hierbei sind Waren, die nach kundenspezifischen Wünschen angefertigt wurden.

Weiters sieht das neue Konsumentenschutzgesetz eine Regelung über den Missbrauch von Kreditkarten beim Internet-Einkauf vor. So kann der berechtigte Inhaber bei Missbrauch durch Dritte Buchungen oder Zahlungen rückgängig machen lassen. Durch diese Regelung wird der Karteninhaber allerdings nicht von seinen Sorgfaltspflichten im Sinne des AGB (Allgemeines Gesetzbuch) befreit. Ein allzu leichtfertiger Umgang mit der Kreditkarte wird demnach nicht empfohlen. http://www.ostenhof.com/thema10/default.html (sw)

 

Quelle: Pressetext Austria, erschienen am 31.5.2000
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