PUTZLEINSDORF: Die für die Vergabe von Tabaktrafiken zuständige Monopolverwaltung für OÖ und Salzburg beabsichtigt in Putzleinsdorf die Nachbesetzung des Tabakfachgeschäftes am bisherigen Standort 4134 Putzleinsdorf, Markt 39 zu realisieren. Personenbezogene Voraussetzung zur Führung eines Tabakfachgeschäftes ist eine Behinderung im Ausmaß von mindestens 50 % nach dem Behinderteneinstellungsgesetz.
Die Feststellung erfolgt durch das Sozialministeriumservice (ehem. Bundessozialamt). Tabakfachgeschäfte unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Eine Gewerbeberechtigung ist daher nicht von Nöten. Etwaige Interessenten werden von der Monopolverwaltung gerne zu einem Informations- und Beratungsgespräch eingeladen.
Kontaktadresse:
Monopolverwaltung für OÖ und Salzburg
Starhembergstraße 28
4020 Linz
Tel.: 0732/654082
Ansprechpartner: Mag. Arnold Kudler
Homepage: www.mvg.at
Email: linz@mvg.at